Der Weg zur Rente
Vor der Rente sollten Sie fundierte Informationen zu den späteren Altersruhebezügen einholen. Die Auskünfte zur Rentenhöhe erteilen die Rentenversicherungsträger. Geben Sie dazu die Rentenversicherungsnummer oder die Empfängernummer an. Wichtig dabei ist insbesondere, dass das Versichertenkonto beim Rentenversicherungsträger geklärt ist. Es umfasst eine Aufstellung der im Leben erzielten Arbeitsentgelte und andere rentenrechtlich relevante Zeiten. Sollten Sie fehlende Zeiträume feststellen, können Sie diese mit einer so genannten Kontenklärung direkt über Ihren Rentenversicherungsträger oder auch mit Ihrem Versichertenberater der GDL nachmelden.
Für alle Rentenarten gilt, dass der Rentenanspruch per Bescheid mitgeteilt wird. Sobald dieser Gültigkeit erlangt hat, ist kein Wechsel mehr von einer Altersrente in eine andere Altersrente möglich. Sofern vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch genommen wird, erfolgt zum Ersten des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Umwandlung in die Regelaltersrente.
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