Freizeit- und Unfallversicherung

Die GDL hat als erste der Eisenbahnergewerkschaften ihre Sozialleistungen auf den Freizeitbereich ausgedehnt. So hat sie 1971 für ihre Mitglieder eine Freizeit-Unfallversicherung als Gruppenversicherung der DBV Winterthur/AXA Versicherung AG und der Signal Iduna/Iduna Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Diese Versicherung, deren Leistungen bereits im GDL-Mitgliedsbeitrag enthalten sind, schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls im Privatbereich.

Wer ist versichert?

Die Freizeit-Unfallversicherung gilt nur für GDL-Mitglieder, die zum Unfallzeitpunkt mindestens drei Monate der GDL angehörten.

Welcher Versicherungsumfang besteht?

Die Versicherung umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufes. Der direkte Weg nach und von der Arbeitsstätte ist nicht versichert. Ausgeschlossen sind auch Unfälle infolge von Schlaganfällen oder Geistes- und Bewusstseinsstörungen.

Welche Leistungen umfasst die Versicherung?

  • Todesfallentschädigung: Stirbt das GDL-Mitglied nach einem Freizeitunfall innerhalb eines Jahres, erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallentschädigung in Höhe des 200fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes.
  • Invaliditätsentschädigung: Wer als GDL-Mitglied im aktiven Arbeitsverhältnis nach einem Freizeitunfall invalide wird, erhält eine Invaliditätsleistung. Diese beträgt den 500fachen Monatsbeitrag als einmalige Zahlung bei Ganzinvalidität, mindestens jedoch 1 278,23 Euro. Bei Teilinvalidität erhält das GDL-Mitglied einen dem Grad der Invalidität entsprechenden Teil. Bei Verlust eines Daumens sind dies beispielsweise 20 Prozent.
  • Unfall-Krankenhausgeld: Ein einmaliges Unfall-Krankenhausgeld wird bis zum 30fachen des Monatsbeitrages des Mitglieds gezahlt. Es werden höchstens 51,13 Euro pro Tag der stationären Behandlung übernommen, unabhängig von der Verweildauer im Krankenhaus. Um in den „Genuss" des Unfall-Krankenhausgeldes zu kommen, muss der Versicherte wegen des Unfalls mindestens 48 Stunden in einem Krankenhaus sein.

Was ist im Unglücksfall zu tun?

Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, müssen unverzüglich der zuständigen GDL-Ortsgruppe gemeldet werden. Von der Ortsgruppe erhält das verunglückte Mitglied dann den Vordruck „Unfallmeldung zur Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung“. Der ausgefüllte Vordruck (bitte auch die Punkte II. Bescheinigung der Dienststelle und III. Bescheinigung des Arztes oder Krankenhauses ausfüllen) ist – eventuell zusammen mit weiteren Unterlagen an die GDL-Hauptgeschäftsstelle zu senden.
Im Todesfall ist auch noch die Sterbeurkunde und der gültige Mitgliedsausweis mitzusenden. Nach Prüfung der Unfallmeldung erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung durch die Hauptkasse der GDL. Weitere Auskünfte zur Freizeit-Unfallversicherung erteilen Ihnen Ihr Bezirk oder Ihr Ortsgruppenvorsitzender.

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