Grundsätzliche Fünf-Tage-Woche (DB AG)

Mit der grundsätzlichen Fünf-Tage-Woche ergibt sich nicht nur ein Arbeitszyklus von höchstens 120 Stunden. Auch die Aufwertung der Ruhetage von 36 auf 48 Stunden sorgt ab 01.01.2025 für mehr Erholmöglichkeit.

Der Ruhetag mit 36 Stunden (über einen Kalendertag hinweg) ist nur dann möglich, wenn innerhalb der 120 Stunden, ab dem Dienstbeginn der ersten Schicht, weniger als 40 Stunden Arbeitszeit anfallen. Höchstens zweimal hintereinander dürfen die kurzen Ruhetage angesetzt werden. Eine Erhöhung durch den Betriebsrat ist nicht mehr zulässig.

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