Beitragsordnung der GDL

Die auf der GDL-Hauptvorstandssitzung im September 2020 beschlossene Beitragsordnung sieht folgende Mitgliedsbeiträge vor:

aktive Mitglieder: 0,7 % Ihres monatlichen Bruttoentgelts als Mitgliedsbeitrag
inaktive Mitglieder: 0,55 % berechnet auf Basis Ihrer monatlichen Bruttorente / Pension
Nachwuchskräfte: 0,25 % Ihrer Ausbildungsvergütung
Mindestbeitrag: 7,00 Euro  
Höchstbeitrag: 40,00 Euro  

Einkünfte müssen mit einem aktuellen Nachweis, z.B. Lohnbescheinigung, nachgewiesen werden.

Beitragsordnung