Berufsrechtsschutz

Mitglied der GDL zu sein bedeutet, im Falle eines Rechtsstreites berechtigte Ansprüche durchsetzen oder ungerechtfertigte An- und Eingriffe - beispielsweise des Arbeitgebers - abwehren zu können. Laut Satzung gewährt die GDL jedem Mitglied – mit Ausnahme von Hinterbliebenen, die nicht der GDL angehören – „Rechtsschutz bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen beruflichen Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen“. 


Dabei arbeitet die GDL in Rechtsschutzangelegenheiten seit Ende der 90er Jahre eng mit den Dienstleistungszentren des dbb beamtenbund und tarifunion zusammen. Rechtliche Auseinandersetzungen können sich zum Beispiel ergeben, wenn einem Kollegen ungerechtfertigt gekündigt wird, er nach einem Dienst-/Arbeitsunfall Schadensersatzansprüche durchsetzen will oder gegen sich abwehren muss. Ein Rechtsstreit kann aber auch dann entstehen, wenn einem Beschäftigten strafbares oder disziplinäres Fehlverhalten vorgeworfen wird oder wenn Personal- beziehungsweise Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen werden.

Worin wird Rechtsschutz gewährt?

Die Gewährung von Rechtsschutz erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Bereiche:

  • Straf-, Nebenklage-, Privatklage und Zivilverfahren,
  • Verfahren vor Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten,
  • Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen nach sozialrechtlichen Vorschriften (beispielsweise Gewährung von Versicherten- oder Unfallrente),
  • Verfahren, die wegen der Ausübung gewerkschaftlicher Aufgaben eingeleitet wurden oder auch
  • Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte.

Welche Leistungen umfasst die Rechtsschutzgewährung?

  • Beratung und Vertretung durch die Rechtsanwälte der dbb-Dienstleistungszentren, durch die GDL-Rechtsabteilung oder durch sonstige, von der GDL ausgesuchte, sachkundige Prozessvertreter,
  • Übernahme der Gerichtskosten und der Kosten für Sachverständige,
  • teilweise oder volle Übernahme der Kosten für medizinische Sachverständige,
  • außergerichtliche Verhandlungen mit zuständigen Behörden, Versicherungen oder sonstigen Dritten,
  • Gnadengesuche nach Straf- und Disziplinarverfahren oder auch
  • Ratenzahlungsgesuche und das Einreichen von Mahnbescheiden.

Hinterbliebenen von GDL-Mitgliedern wird Rechtsschutz für alle sich aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis des verstorbenen Mitgliedes ergebenden notwendigen Verfahren - zum Beispiel wegen Pensions-/Rentenverfahren - gewährt.

Welche Ausschlussgründe bestehen?

In bestimmten Situationen hat das GDL-Mitglied jedoch keinen Anspruch auf Rechtsschutz.
Dies gilt zum Beispiel bei:

  • einer Vorsatztat,
  • einer Handlung, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen wurde,
  • einem Rechtsfall, dessen Ursache vor dem Beginn der GDL-Mitgliedschaft liegt,
  • einer mutwilligen (weil aussichtslosen) Rechtsverfolgung,
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen GDL-Mitgliedern oder
  • einer Rechtsverfolgung, die sich gegen die GDL als Organisation richtet.

Was tun im Rechtsschutzfall?

Möchte ein Mitglied den Rechtsschutz der GDL in Anspruch nehmen, muss es sich zunächst an seine Ortsgruppe wenden. Diese hält entsprechende Anträge vor. Der vierseitige Antrag auf Gewährung von GDL-Rechtsschutz sollte sorgfältig ausgefüllt werden. Außerdem ist es ratsam, sämtlich den Rechtsschutzfall betreffende Unterlagen mit einzureichen. Der Ortsgruppenvorstand oder das Mitglied selbst leitet den ausgefüllten Rechtsschutz-Antrag an den Bezirksvorstand weiter. Dieser sendet den Antrag mit seiner Stellungnahme an das zuständige dbb-Dienstleistungszentrum weiter oder schaltet die GDL-Rechtsabteilung ein. Diese leiten dann alles Weitere in die Wege. Über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet in Zweifelsfällen die beim geschäftsführenden Vorstand der GDL gebildete dreiköpfige Rechtsschutzkommission.

Wichtig: bei Eintritt eines Rechtsfalls immer im ersten Schritt an die GDL wenden

Hat das GDL-Mitglied vor der Rechtsschutzgewährung bei einem externen Anwalt Rat eingeholt oder diesem Mandat erteilt, trägt das Mitglied die hierfür entstandenen Kosten. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich nach einem Rechtsschutz auslösendem Vorfall unverzüglich mit der Ortsgruppe, dem Bezirk oder der GDL-Rechtsabteilung in Verbindung zu setzen. Weitere Auskünfte rund um den GDL-Rechtsschutz erteilen neben dem Ortsgruppenvorsitzenden die Bezirksgeschäftsstellen.


Antragsdokument zum Download:

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