Bei den oben genannten Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erforderlich sind, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (Gewerkschaftszugehörigkeit).
Diese Pflichtangaben werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b), Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien durch die GDL im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse kann auch für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich.
Damit wir sicherstellen können, dass Sie die Änderungsmitteilung zu Ihrer Mitgliedschaft bei der GDL veranlasst haben, erhalten Sie in Kürze eine E-Mail von uns. Bitte prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse, um den Bestätigungslink für Ihre Änderungsmitteilung zu erhalten. Klicken Sie auf den Link in unserer E-Mail, um Ihre Änderungen zu bestätigen. Falls Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, schauen Sie bitte in Ihrem Spam-Ordner nach. Nach der Bestätigung wird Ihre Änderungsmitteilung bearbeitet.
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