Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz/Verkehrs-Rechtsschutz Arbeitsweg

Die GDL hat für ihre Mitglieder seit 1981 eine Familien-Rechtsschutzversicherung als Gruppenversicherung bei der DEVK abgeschlossen. Der Beitrag der daran teilnehmenden Versicherten ist bereits im GDL-Mitgliedsbeitrag enthalten.

Ihnen steht es frei, an dem Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz/Verkehrs-Rechtsschutz Arbeitsweg teilzunehmen. Nehmen Sie nicht teil, so wird auf Antrag in Form einer einmaligen Zahlung zum Jahresende ein Teil des Mitgliedsbeitrages erstattet. Die Höhe der Erstattung bemisst sich an der Laufzeit der Versicherung, bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Die Höhe der Erstattung wird durch den Hauptvorstand beschlossen. Die Versicherungsbedingungen ergeben sich aus dem Gruppenversicherungsvertrag und den dazu erlassenen Versicherungsbedingungen. Diese sind Ihrem DEVK-Rechtschutzpass zu entnehmen.

Wer ist versichert?

Jedes GDL-Mitglied, das am Gruppenversicherungsvertrag teilnimmt, der Ehegatte, die minderjährigen Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder) sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Welche Bereiche werden abgedeckt?

Die Familien-Rechtsschutzversicherung deckt den privaten Lebensbereich ab. Auch Rechtsbereiche des öffentlichen Straßenverkehrs sind im Versicherungsumfang enthalten, sofern die Versicherten daran als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast teilnehmen. Für die mitversicherten Kinder besteht zusätzlich ein Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Für welche Rechtsangelegenheiten gilt der Rechtsschutz?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Dieser tritt ein bei der Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen gegen einen Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer. Beispiel: Sie werden als Fußgänger von einem Auto angefahren oder Ihr Kind wird von einem Hund gebissen und Sie verlangen in solchen Fällen Arzt-, Arznei-, Krankenhauskosten, Schmerzensgeld.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Hier besteht Rechtsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen wahrnehmen. Sollten gekaufte Möbel nicht zum vereinbarten Termin geliefert werden oder Renovierungsarbeiten durch Handwerker Mängel aufweisen, hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
  • Straf-Rechtsschutz: Dieser tritt ein, wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen, fahrlässig eine Straftat begangen zu haben. Dazu zählt zum Beispiel die Beschuldigung, den Gehweg bei Glatteis nicht gestreut zu haben, wodurch ein Fußgänger gefallen ist und sich dabei verletzt hat.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Angenommen Ihr Kind hört nachts zu laute Musik und Ihr Nachbar klagt Sie wegen Ruhestörung an. In diesem Fall hilft Ihnen der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Er tritt ein bei der Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: Beratungs-Rechtsschutz wird gewährt, wenn Sie Rat oder Auskunft eines Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts- oder erbrechtlichen Angelegenheiten brauchen. Dazu zählt beispielsweise bei einer Trennung von Eheleuten die Klärung von Fragen der Unterhaltspflicht. Wichtig ist jedoch, dass ein Ereignis (beispielsweise Tod, Trennung) eine Beratung erfordert. Für eine vorsorgliche Beratung wird kein Rechtsschutz gewährt.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Dieser hilft Ihnen bei der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen aus Mietverhältnissen oder aus dem Bereich des Nachbarrechts. Er bezieht sich jedoch nur auf den in Deutschland gelegenen und angemeldeten Erst- und Zweitwohnsitz, der auch von Ihnen bewohnt wird. Der Rechtsschutz tritt beispielsweise ein bei der Abwehr unberechtigter Mieterhöhungen oder unrichtiger Nebenkostenabrechnungen aber auch bei Streitigkeiten wegen Verstößen gegen Wegerechte und Grenzabstände.
  • DEVK-Verkehrs-Rechtsschutz Arbeitsweg: Um Sie bei Rechtsstreitigkeiten für den Weg von und zur Arbeit abzusichern, hat der FairnessPlan e.V./FairnessBahnNEn e.V. eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit der DEVK abgeschlossen.

Achtung: Beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gilt eine dreimonatige Wartezeit. Versichert sind demnach nur die Fälle, die nach dem Ablauf dieser Wartezeit eintreten.


Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Versicherung übernimmt Kosten von bis zu 26.000 Euro je Rechtsschutzfall. Darin sind unter anderem enthalten:

  • die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwaltes,
  • die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige,
  • die Gebühren eines Schieds-, Schlichtungs- oder Mediationsverfahrens und
  • die Kosten, die dem Gegner entstanden und zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind.

Was müssen Sie übernehmen?

Mit Ausnahme des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht müssen Sie bei allen anderen oben aufgeführten Rechtsangelegenheiten eine Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 100 Euro tragen. Diese entfällt, wenn es nur bei einer anwaltlichen Beratung verbleibt.

Was tun im Rechtsschutzfall? - Antrag auf Kostenübernahme

Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Ortsgruppe, die entsprechende Anträge bereit hält. Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und fügen Sie weitere Unterlagen hinzu, die Aufschluss über das Schadenereignis geben. Hierbei ist die Unterschrift Ihres Ortsgruppenvorsitzenden auf dem Antragsformular unerlässlich. Denn nur so erkennt die DEVK Ihre GDL-Mitgliedschaft. Senden Sie dann Antrag und Anlagen direkt an die DEVK-Versicherung, Riehler Straße 190, 50735 Köln. Sie können sich den entsprechenden Antrag auf Gewährung von Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz/Verkehrs-Rechtsschutz Arbeitsweg auch downloaden. Bitte drucken Sie den Antrag in diesem Fall dann auf blauem Papier aus. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Kostenübernahmeerklärung durch die DEVK bestätigen.

zurück