Arbeitskampfmaßnahmen

Die GDL appelliert an alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner: Verhalten Sie sich solidarisch! Wir kämpfen gemeinsam für die Umsetzung unserer Forderungen!

  • Die Arbeitsniederlegung durch die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Arbeitsvertragsverletzung dar und führt nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
  • Streiks sind vorübergehende, von Gewerkschaften getragene Arbeitsniederlegungen zur Unterstützung tarifvertraglich regelbarer Ziele.
  • Jedes GDL-Mitglied, aber auch jeder andere Arbeitnehmer, der vom Streikaufruf erfasst ist, darf am Streik aktiv teilnehmen, soweit keine Verpflichtung zur Ausführung von Notdiensten besteht. Die Arbeitsleistung darf aufgrund des Streikrechts und der Beteiligung an einem rechtmäßigen Arbeitskampf verweigert werden. Näheres geht aus dem Streikaufruf hervor.
  • Beachten Sie bei Bedarf die Hinweise für Leiharbeitnehmer, die bei der GDL gesondert angefordert werden können.
  • Die von den örtlichen Streikleitungen anerkannten und vereinbarten Notdienstarbeiten müssen erledigt werden. Bei Unstimmigkeiten ist eine sofortige Abstimmung mit der jeweiligen örtlichen Streikleitung erforderlich.
  • Verhalten Sie sich bei der Durchführung von Streiks gesetzestreu. Hindern Sie arbeitswillige Mitarbeiter nicht mit unverhältnismäßigen Mitteln (Gewalt) am Zutritt zum Betriebsgelände, anderen betrieblichen Einrichtungen und/oder Fahrzeugen. Blockieren Sie weder Ihren Arbeitsplatz noch den Betrieb!
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