Regelaltersrente aus gesetzlicher Rentenversicherung

Die Rente sollte drei Monate vor dem Rentenbeginn beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Nachdem dieser den Rentenbescheid zugesandt hat, ist der Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Achten Sie insbesondere darauf, dass alle Zeiten der beruflichen Ausbildung enthalten sind und dass alle Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit ausgewiesen werden. Die Rentenantragstellung kann ebenfalls über einen Versichertenberater der GDL erfolgen, hierfür sollte mit diesem ein separater Termin vereinbart werden.


Regelaltersgrenze

Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Die Regelaltersgrenze wird seit dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 zunächst um einen Monat pro Jahrgang, dann um zwei Monate pro Jahrgang angehoben.


Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Rentenversicherungsnummer,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Heiratsurkunde/Familienstammbuch,
  • Geburtsurkunde der Kinder,
  • Bankverbindung (IBAN),
  • Steueridentidentifikationsnummer,
  • Angaben zur Mitgliedschaft in den Krankenkassen während der letzten 25 Jahre und die aktuelle Krankenkassenkarte,
  • Angaben zu Sozialleistungen,
  • Angaben zu Versorgungsbezügen (Betriebsrente, Zusatzrente),
  • Nachweise über Schul- und Berufsausbildung (Abschlüsse, Gesellenbrief, Facharbeiterzeugnis),
  • ggf. der letzte aktuelle Versicherungsverlauf,
  • ggf. Schwerbehindertenausweis,
  • ggf. Bescheid der Agentur für Arbeit,
  • ggf. Arbeitsteilzeitvertrag,
  • ggf. Nachweis über Auslandstätigkeiten,
  • ggf. Festsetzungsblatt über ruhgehaltsfähige Dienstzeiten (bei Beamten).
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