Regelaltersrente aus gesetzlicher Rentenversicherung
Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVersTV)
DEVK-Pensionsfonds - Entgeltumwandlung
Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
Zusatzrente Abteilung B
Arbeitnehmer der Deutschen Bahn, die vor bzw. bis zum Zeitpunkt der Privatisierung 1994 bei der Deutschen Bundesbahn gearbeitet haben, erhalten über die Knappschaft-Bahn-See (KBS) eine Zusatzversorgung. Der Arbeitnehmer erhält pro Jahr einen seinem Einkommen entsprechenden Punktwert. Ein Punkt entspricht einer Zusatzrente von vier Euro im Monat.
Allerdings muss der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 1,41 Prozent des Bruttoentgelts zahlen. Die Zusatzrente muss bei der KBS beantragt werden.
Alle anderen Arbeitnehmer erhalten keine Leistungen mehr aus der Abteilung B. Für diese wurde deshalb der Zusatzversorgungstarifvertrag abgeschlossen.
Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVersTV)
Der Anspruch auf betriebliche Zusatzversorgung entsteht grundsätzlich frühestens nach einer ununterbrochenen zehnjährigen Beschäftigung bei der Deutschen Bahn, jedoch ausschließlich auf Arbeitnehmer Anwendung, die am 31. Dezember 2021 schon und am 1. Januar 2022 noch in einem Arbeitsverhältnis stehen (Bestandsschließung)
Als betriebliche Zusatzversorgung werden folgende Leistungen gewährt:
- Regelaltersrente (Vollendung des 65. Lebensjahres),
- Altersrente / Altersrente nach Altersteilzeit (Vollendung des 63. bzw. des 60. Lebensjahres oder nach Altersteilzeit),
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
- Vorruhestandsrente,
- Hinterbliebenenrente oder
- Waisenrente.
Maßgebend für die Höhe der Leistung ist dabei folgende Formel: Monatliche Versorgungsleistung = B x S x E : 12
- B: die Anzahl der anrechenbaren Beschäftigungsmonate (maximal 480)
- S: Sockelbetrag im Zeitpunkt des Versorgungseintritts (3,58 Euro)
- E: der persönliche Einkommensfaktor. Er wird nach einer speziellen Formel im Verhältnis zum Durchschnittsurlaubsentgelt aller unter diesen Tarifvertrag fallenden
Arbeitnehmer bestimmt. Angenommen, ein Arbeitnehmer ist mit Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung zum 30. März 2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Dann beträgt der Faktor 1,03 nach folgender Formel:
Das angenommene Urlaubsentgelt im Monat des Jahres: | |
03/2018 03/2017 03/2016 |
3.600 Euro 3.400 Euro 3.250 Euro |
∑ | 10.250 Euro |
Das Durchschnittsurlaubsentgelt beträgt einheitlich für das jeweilige Jahr | |
2018 2017 2016 |
3.555,58 Euro 3.395,79 Euro 3.27,29 Euro |
∑ | 10.22166 Euro |
Das Verhältnis zwischen den beiden Summen: 10.250 : 10.221,66 = 1.003 Euro.
In bestimmten Fällen kann es zu einer Aufstockung der Leistungen kommen. Grundlage hierfür ist der Betriebsrentenzuschuss-TV.
DEVK-Pensionsfonds - Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung ist eine private Altersvorsorge auf tarifvertraglicher Grundlage. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Leistung zur betrieblichen Altersvorsorge (LbAV)in Höhe von 20 Euro je Kalendermonat, sofern er mindestens 30 Euro monatlich / 360 Euro jährlich seines Bruttoentgeltanspruchs in den Pensionsfonds umwandelt wird. Auf den Eigenanteil zahlt der Arbeitgeber einen Bonus.
Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
Arbeitnehmer der Deutschen Bahn (gilt nicht für Versicherte der Abteilung B) haben Anspruch auf einen arbeitgeberfinanzierten Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von drei Prozent des Monatstabellenentgelts, mindestens jedoch 75 Euro (Werte können bei Wettbewerbsbahnen abweichen) Teilzeitarbeitnehmer erhalten den Beitrag anteilig im Verhältnis zur Arbeitszeit. Versorgungsträger ist die DEVK Pensionsfonds AG.
Arbeitnehmer, deren Jahresentgelt im Vorjahr unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, erhalten einen zusätzlichen zehnprozentigen Bonus bezogen auf die geförderte Leistung zur betrieblichen Altersvorsorge.
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