Waisenrente
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (beziehungsweise vorzeitig) erfüllt hat. Es reicht auch aus, wenn der Verstorbene selbst eine Rente bezog.
Halb- und Vollwaisenrente
Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt. Sie beträgt zehn Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils beziehungsweise der Eltern richtet.
Eine Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Versichertenrente.
Dauer
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter besonderen Voraussetzungen kann die Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verlängert werden.
Dies gilt unter anderem solange die Waise
- sich in Schul- oder Berufsausbildung beendet oder
- wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Unterlagen
Sie benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:
- eigene Geburtsurkunde,
- ggf. eigene Versicherungsnummer,
- ggf. Nachweis über Schul- und Berufsausbildung nach dem 18. Lebensjahr,
- ggf. Nachweis über Wehr- oder Ersatzdienstzeiten.