Angaben des Arbeitgebers

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach Abschluss der letzten Tarifrunde besteht nun auch für die Beschäftigten des Wahlbetriebes C.6 Halle,
die Möglichkeit, das vom Arbeitgeber bezuschusste Deutschland-Ticket zum Preis von 34,30 € zu
erwerben. Dies ist prinzipiell jederzeit zum 1. eines Monats möglich.
Voraussetzung für die Beantragung ist jedoch, dass keine Auszahlung der Mobilitätspauschale beim
Arbeitgeber beantragt wurde.
Solltet ihr in zurückliegender Zeit die Option der Auszahlung der Mobilitätspauschale in Höhe von jährlich
100,- € beim Arbeitgeber beantragt haben und möchtet ihr zukünftig das bezuschusste Deutschland-
Ticket nutzen, ist es zwingend erforderlich, bis 30.06.2024 dem Arbeitgeber eine Kündigung der
bisherigen Wahlentscheidung (Auszahlung der Mobilitätspauschale) anzuzeigen.
Diese Kündigung kann nach Rücksprache mit der Arbeitgeberin formlos direkt per E-Mail erfolgen an:

personal-direkt@deutschebahn.com

Als Betreff in der E-Mail bitte angeben: DB Cargo - Widerruf Mobilitätspauschale zum 01.01.2025
Des Weiteren müssen in der E-Mail folgende Daten zwingend ersichtlich sein:
Name, Vorname, Personalnummer, um eine eindeutige Zuordnung herstellen zu können.
Bsp.: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich (Name, Vorname, Personalnummer) meine bisherige Wahloption zur Auszahlung der
Mobilitätspauschale fristgerecht zum 30.06.2024. ...

Wichtig: Da die Auszahlung der Mobilitätspauschale zu Beginn des Jahres erfolgte, ist die Beantragung
des bezuschussten Deutschland-Tickets erst zum ersten Gültigkeitstag 01.01.2025 möglich.
Die Beantragung des bezuschussten Deutschland-Tickets kann erst nach der Kündigung und nur online
über das AboPortal der DB Vertrieb GmbH mit dem Firmencode DTV23DB12 erfolgen.
Übrigens: Der Eigenanteil für das Deutschland-Ticket mit Arbeitgeberzuschuss beträgt 34,30 € monatlich.
Dieser setzt sich aus dem regulären Preis von 49,00 Euro abzüglich 5% Rabatt (2,45 Euro) und 25% (12,25
Euro) Arbeitgeberzuschuss zusammen. Der Betrag 46,55 Euro (49 Euro minus 2,45 Euro) wird vom Abo-
Team der DB Vertrieb GmbH monatlich per SEPA-Lastschrifteinzug von dem Konto, das ihr bei der
Bestellung angegeben habt, eingezogen. Im Folgemonat bekommt ihr als Mitarbeitende den Betrag in
Höhe von 12,25 Euro vom Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung erstattet.
Wichtig: Mitarbeitende ohne BKU- oder anderen Internetzugang, senden ihre Kündigung formlos an:
Deutsche Bahn AG, DB Personalservice, Postfach 10 02 03, 96054 Bamberg.
Übrigens: Wer auf das Deutschland-Ticket verzichten möchte, braucht nicht aktiv zu werden. Auch eine
Beantragung zur zukünftigen Auszahlung der Mobilitätspauschale ist bis zum 30.06.2024 für das Folgejahr
möglich (allerdings nur, wenn auf das bezuschusste D-Ticket verzichtet wird).
Hinweis: Das Deutschland-Ticket als Job-Ticket mit Arbeitgeberzuschuss kann nur als Handy-Ticket
über die App „DB-Navigator“ genutzt werden. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei, wird aber auf der
Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber ausgewiesen. Die Entfernungspauschale wird um diesen Zuschuss
gemindert.
 


Konflikt mit Abrechnungen der Wegezeitentschädigung beigelegt!

Liebe Mitglieder,

Seit einiger Zeit ereilen uns Nachrichten, dass der Arbeitgeber neuerdings bereits gezahlte, legitim beantragte Wegezeitentschädigung, mit vollkommen haltlosen Argumenten zurückgefordert. 

Wir konnten mit dem Arbeitgeber in die Diskussion gehen und in eurem Interesse überzeugen!