Ortsgruppensitzungen 2024
Hallo liebe Ortsgruppenmitglieder,
im Jahr 2024 planen wir an folgenden Tagen eine Ortsgruppensitzung,
immer Dienstags um 14:30 Uhr :
09.01.24 - Mitgliederversammlung
06.02.24 - Mitgliederversammlung
05.03.24 - Jahreshauptversammlung
02.04.24 - Mitgliederversammlung
30.04.24 - Mitgliederversammlung
28.05.24 - Mitgliederversammlung
25.06.24 - Mitgliederversammlung
23.07.24 - Mitgliederversammlung
20.08.24 - Mitgliederversammlung
17.09.24 - Mitgliederversammlung
15.10.24 - Mitgliederversammlung
12.11.24 - Mitgliederversammlung
10.12.24 - Mitgliederversammlung
Wir werden euch in der jeweiligen Einladung über den Ort der Sitzung informieren. Ihr seid herzlich Willkommen.
Gruß Susann Kühn
Ortsgruppenvorsitzende
Informationen zum Thema “ Bildungsurlaub “
Um Teilnehmern die Möglichkeit auf Bildungsurlaub zu gewähren, muß der Veranstalter für jedes einzelne Seminar beim Bildungsministerium Fördermittel für politische Bildung beantragen. Dazu müssen im Programm des Seminars entsprechende politische Inhalte aufgeführt sein.
Wird dieser Antrag gar nicht erst gestellt bzw. vom Bildungsministerium abgelehnt, kann für das jeweilige Seminar kein Bildungsurlaub genommen werden.
Der Teilnehmer muß dann seine Freistellung beim Arbeitgeber über geblockte Ruhetage, regulären Urlaub, JAZ oder Überstunden beantragen.
Wird die Förderung vom Bildungsministerium genehmigt, erhält man zusammen mit der Teilnahmebestätigung eine Mandatsbescheinigung. Mit diesem Mandat kann dann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragt werden. Ansprechpartner hierfür ist der Gruppenleiter. Die Frist für den Antrag beträgt 6 Wochen. Trifft die Mandatsbescheinigung nicht rechtzeitig ein, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Bildungsurlaub zu gewähren.
Wenn man sich nun nicht auf die Möglichkeit von Bildungsurlaub verlassen möchte, und blockt die Tage auf unserem Freistellungsantrag für die entsprechende Planungsperiode, kann es passieren, dass im Dienstplan Ruhe steht. Sollte dann eine Mandatsbescheinigung für Bildungsurlaub eintreffen, kann diese wegen der Ruhetage nicht genutzt werden.
Verläßt man sich hingegen auf Bildungsurlaub und erhält dann keine Mandatsbescheinigung, sondern nur eine Seminareinladung, stehen evtl. an den Seminartagen Schichten im Dienstplan, die dann kurzfristig weggetauscht werden sollen. Klappt das Wegtauschen nicht, kann der Kollege nicht am Seminar teilnehmen.
Ihr müßt euch nun selbst zwischen den beiden Varianten entscheiden und evtl. in eurer Freizeit fahren; Bildung, Fahrkosten, Verpflegung und Ideenaustausch als kostenlose Zugabe.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb 2 Kalenderjahren. Zu beachten ist, dass Bildungsurlaub nur an Arbeitstagen, nicht an Ruhetagen, gewährt werden kann.
Ein Antrag für Bildungsurlaub steht auf der Homepage als pdf-Datei zum Download bereit.
Ein formloser Antrag genügt aber auch.
Auswahl und Reihenfolge der Teilnehmer werden zentral per Losverfahren festgelegt. Aus jedem Bezirk ( in unserem Fall Nord-Ost ) dürfen 2 Mitglieder zu einem Seminar fahren. Alle anderen werden auf einer “Nachrückerliste” gesammelt. Eine nachträgliche Einladung kann sehr kurzfristig erfolgen. Veranstaltungsort ist meist die dbb-Akademie in Königswinter. Unterkunft und Verpflegung sind frei. Die Fahrtkosten ( 2x20Eur Tickets M Fern Zu ) werden erstattet.
Interessenten und Neugierige melden sich bitte bei Susann Kühn ( 0171/9084784 ; s.kuehn13@gmail.com )