DB Fernverkehr

Nur ausgebildetes Personal auf Zügen!

Mitarbeiter aus dem Bordservice wurden in den letzten Monaten aus verschiedenen Gründen ohne eine Fahrzeugeinweisung immer wieder auf Zügen der DB Fernverkehr eingesetzt. Dabei sollten sie unter anderem am Abfertigungsverfahren teilnehmen. Aus Sicht der GDL war dieses Vorgehen selbst aus der Not heraus nicht vertretbar.

Auch wenn die fahrzeugspezifischen Zusatzqualifikationen auf Grund von anderen Schulungsmaßnahmen im Jahr 2018 nicht durchgeführt werden konnten und andere Fahrzeuge werkstattbedingt in die Umlaufpläne eingeplant werden mussten, kann das trotzdem nicht bedeuten, Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikationen einzusetzen.

Betriebliche Qualifikation ist eine zwingende Notwendigkeit

Betriebliche Tätigkeiten sind sicherheitsrelevant und müssen daher praktisch erlernt werden. Das lässt sich nicht durch das Verteilen von mit Bildern animierten Weisungen ersetzen. So sicherheitsrelevante Sachverhalte wie unter anderem die Türschließeinrichtungen sind in der Praxis zu schulen. Eine sehr gute Ausbildung und darauf aufbauend eine regelmäßige Fortbildung ist systemrelevant. Zugausfälle wegen fehlender Ausbildung wären ein bitteres Armutszeugnis. Auch wenn die Einsicht des Arbeitsgebers bei diesen zwingend einzuhaltenden Regelungen für den sicheren Eisenbahnbetrieb ein wenig gedauert hat, kann nunmehr festgehalten werden, dass unter anderem der Einsatz auf der BR 412 wieder vollumfänglich nur noch mit produktgeschultem Personal geplant werden soll.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Einsatz des Zugpersonals nur mit fahrzeugspezifischer Zusatzqualifikation aus den oben genannten Gründen vertretbar ist. Die Betriebsräte der GDL werden auch zukünftig die Dienstschichten und Einsatzpläne genauestens prüfen, damit diese Regelung auch in der Disposition ab dem 1. März 2019 eingehalten wird.

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