Betriebsräte haben es in der Hand

Hitze und Kälte – Behaglichkeit nur für Büroarbeitsplätze?

Die heißen Sommer zeigen: Die Gefährdungen des Zugpersonals werden von den Arbeitgebern im Eisenbahn­sektor offenbar nicht ernst genommen.

So darf das Zugpersonal auch bei Temperaturen von weit über 40 Grad am Arbeitsplatz unverändert seiner verantwortungsvollen Tätigkeit nachge­hen. Oder aber die Kollegen holen sich im Winter auf schlecht isolierten Fahrzeugen kalte Füße be­ziehungsweise frieren bei Heizungsausfällen oder Zugluft. Weder tauchen die Gefährdungen des Zugpersonals durch Hitze, Kälte oder Zugluft in den einschlägigen Unterlagen auf, noch gibt es vernünftige Gegenmaßnahmen für bestimm­te Extreme oder defekte Anlagen. Das muss nicht sein, wenn Betriebsräte das Mittel kennen, mit dem sie präventiv tätig werden können.

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