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GDL-Bezirk Süd-West

Hausgewerkschaft | Keine Angst vor'm Wechsel

Das perfide Spiel der evg-Funktionäre nach der fadenscheinigen Urabstimmung hat kein Ende! Weiter wird mit den Ängsten der Mitglieder gespielt und kritische evg-Mitglieder versucht man mundtot zu machen.

Das perfide Spiel der evg-Funktionäre nach der fadenscheinigen Urabstimmung hat kein Ende! Weiter wird mit den Ängsten der Mitglieder gespielt und kritische evg-Mitglieder versucht man mundtot zu machen. Falschaussagen wie, die evg-Regelungen sind nicht in GDL-Tarifverträgen verankert sind da nur die Spitze des Eisbergs! Das Gegenteil ist der Fall. Regelungen aus den Tarifverträgen der GDL weiterführend, verbindlich und einzigartig – nicht umsonst werden diese durch die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes durch den Arbeitgeber verdrängt!

Beispiele:

  • Jahresschichtrasterplan mit verbindlicher Freizeit: Nur bei GDL
  • 12 Tage zusätzlicher Urlaub: Auch bei GDL
  • Tarifverträge für Disponenten: Auch bei der GDL, sogar mit persönlicher Planungssicherheit
  • Tarifverträge für Werkstatt: Auch bei GDL mit bahnbrechenden Forderungen für die nächste Tarifrunde
  • Tarifverträge für Verwaltung: Auch bei GDL
  • 38-Stunden-Woche: Nur bei GDL
  • Mindestschichtlänge von sechs Stunden: Nur bei GDL
  • 48-Stunden-Ruhe nach 120 Stunden Arbeitsphase oder 40 Stunden Arbeitszeit: Nur bei GDL
  • Begrenzung von Mehrleistung auf maximal 80 Stunden im Jahr: Nur bei GDL
  • Quartalsweise Zahlung der Überzeitzulage: Nur bei GDL
  • Recht auf individuelle Entnahme von Überstunden am Wunschtermin (spätestens 2. Termin muss genehmigt werden): Nur bei GDL
  • Verbindliches Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit: Nur bei GDL
  • Besondere Teilzeit im Alter ab dem 59. Lebensjahr: Nur bei GDL
  • Berufslebenslange Entgeltsicherung bei dauerhafter Fahrdienstuntauglichkeit nach traumatischem Ereignis (Arbeitsunfall): Nur bei GDL

Lasst euch nicht veräppeln! Wer vom arbeitgeberfreundlichen Schlingerkurs der evg die Nase voll hat und auch in seinem Betrieb die Anwendung der GDL-Tarifregelungen möchte, muss aus der evg austreten. Auch den evg-Betriebsräten muss die rote Karte gezeigt werden, denn viele von ihnen redeten das Schlichtungsergebnis schön und sind der Meinung, dass z.B. Lokführer sehr gut verdienen. Bei den Arbeitszeitregelungen kopieren sie aber die GDL-Regelungen in ihren Betriebsvereinbarungen – ohne die Verbindlichkeit für die Mitarbeiter.

Also: Keine Angst vor’m Wechsel – es kann nur besser werden!

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