Einführung der KBV PE auch für die zugewiesenen Beamten

Mit der Konzernbetriebsvereinbarung Personalentwicklung (KBV PE) wird nach nunmehr fünf Jahren eine neue Beurteilungssystematik bei der DB AG eingeführt. Sie löst die Konzernbetriebsvereinbarung Mitarbeiterführung zum 31. Dezember 2020 ab. Bereits vor einem Jahr wurde die KBV PE, damals unter „mein Performance Management“, bei den Führungskräften erprobt.

Mit den hierbei gesammelten Erkenntnissen kommt die KBV PE mit sechsmonatiger Verzögerung zum 1. Januar 2021 für alle Kollegen zur Anwendung.

Die dienstliche Beurteilung (Gesamteinschätzung) findet danach verpflichtend jährlich im ersten Quartal bis zum 31. März statt (ehemals alle zwei Jahre bis zum 30. Juni). Die Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter sollte mindestens drei Monate (ehemals sechs Monate) betragen. Mindestens einmal jährlich ist eine Einschätzung der Leistung auf Basis des Leistungskompasses durchzuführen. Der Leistungskompass definiert die Verhaltensdimensionen, die von dem Beamten anlehnend an sein Statusamt erwartet werden. Zur Anwendung kommen Kundenorientierung, Verantwortungsbereitschaft, Ergebnisorientiertheit, Vernetzungs-, Vereinfachungs-, Konfliktlösungs- und Veränderungsfähigkeit.

Die Gesamteinschätzung wird ausschließlich auf Basis des Leistungskompasses und der gezeigten Leistung im Tages-geschäft durchgeführt. Leistungskompass und Gesamteinschät-zung sind durch ein und dieselbe Führungskraft durchzuführen. Die Gesamteinschätzung ist zwingend durch ein persönliches Gespräch zu führen und darüber hinaus schriftlich zu begründen.

Die GDL wird gemeinsam mit ihren Personalräten die Einführung und die praktische Umsetzung kritisch begleiten und sofort einschreiten, wenn es zu Fehlentwicklungen kommen sollte.

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