DB AG

Corona-Sonderregelungen zu Kinderbetreuung und Pflege werden erweitert

Positive Botschaften für DB-Beschäftigte: Die DB AG hat in Abstimmung mit den beiden Gewerkschaften GDL und EVG die bestehende Vereinbarung „Gemeinsam gegen Corona“ erweitert. Diese war im März geschlossen worden, um DB-Mitarbeitende in Corona-Zeiten zu unterstützen.

Neu ist, dass Mitarbeitende, die Kinder zu betreuen haben, sich in der Zeit vom 20. April bis 3. Mai bis zu weiteren fünf Arbeitstagen von der Arbeit befreien lassen können. Sie werden unter den in der Vereinbarung geregelten Voraussetzungen bei Fortzahlung des verstetigten Entgelts von der Arbeit freigestellt.

Gleiches gilt für das Thema Pflege von Angehörigen: Die DB AG erweitert die Möglichkeit zu einer gesonderten Arbeitsbefreiung von bis zu fünf Arbeitstagen in dem Zeitraum vom 20. April 2020 bis zum 3. Mai 2020 auch auf Fälle des Pflegebedarfs für nahe Angehörige. Die Voraussetzungen werden entsprechend den Fällen des Bedarfs zur Kinderbetreuung gehandhabt (Schließung einer Pflegeeinrichtung, alternative Betreuung des nahen Angehörigen kann ansonsten nicht sichergestellt werden, und nach Abstimmung mit der Führungskraft stehen keine arbeitsorganisatorisch anderweitigen Optionen zu einer Fortsetzung der Tätigkeit zur Verfügung).

In besonderen Härtefällen kann im Einzelfall in dem genannten Zeitraum eine Arbeitsbefreiung auch für mehr als fünf Arbeitstage erfolgen. In diesen Fällen sind bestehende Arbeitszeitguthaben zum Zwecke der Freistellung vorrangig abzubauen.

Die Erweiterungen erfolgen vor dem Hintergrund der gestrigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Bereits im März hatten sich die DB AG und die beiden Gewerkschaften GDL und EVG auf eine Vereinbarung „Gemeinsam gegen Corona“ verständigt, die unverändert bis zum 31. Juli 2020 gilt.

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