Ruhezeitverstöße bei der DB Netz AG

Auf dem Rücken der Eisenbahner, bis es knallt!

Das Arbeitszeitgesetz ist im sicherheitsrelevanten Bereich, wie bei der DB Netz AG, besonders relevant. Beispielsweise sieht es grundsätzlich mindestens elf Stunden Ruhezeit zwischen dem Schichtende und dem Beginn der nächsten Arbeitsschicht vor.

PDF-Version (farbig)
PDF (s/w für GDL-Vordrucke)

Mehr zum Thema 'DBAG'

Studie zu kritischen Ereignissen im Bahnverkehr: Beteiligung erwünscht!

Aufgegleist: Der GDL-Weihnachts-Podcast

Die GDL wünscht frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

zurück