40 Grad im Führerstand – die DB sagt „Nein“ zu kurzen Diensthosen

Der GDL-geführte Betriebsrat der Regionalbahn Alb-Bodensee (RAB) hat die zuständigen Gremien im DB-Konzern beauftragt, die Einführung kurzer Diensthosen für Lokomotivführer zu erwirken. Dies verweigerte der Arbeitgeber kompromisslos: Die Kollegen repräsentieren die DB und eine kurze Hose erwecke keinen seriösen Eindruck bei den Reisenden. Dabei war es ironischerweise der DB-Konzern, der vor wenigen Jahren die UBK-Tragepflicht für die meisten Lokomotivführer aufgehoben hat.

Die GDL ist der Auffassung, dass eine kurze Diensthose um ein Vielfaches seriöser aussieht, als wenn die Kollegen in privater Kleidung ihr Triebfahrzeug besteigen – egal welches Unternehmenslogo die Diensthose ziert. Andere Verkehrs-betriebe, beispielsweise die ÜSTRA Hannover, sehen hier übrigens keine Schwierigkeiten.

Als weiteren Grund führt die DB den Arbeitsschutz an, da Abstellanlagen durchaus mit Dornenhecken und Büschen bewachsen seien, in denen Zecken lauerten und Krankheiten übertragen könnten. Starker Tobak, denn der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Wege und Abstellanlagen in einem benutzbaren Zustand sind.

Die Sommer werden heißer und die Züge sind nicht darauf ein-erichtet. So werden immer noch regelmäßig Fahrzeuge mit defekter oder gar ohne Klimaanlage eingesetzt. An dieser Stelle ist die Frage nur billig, weshalb man sich solch einer vergleichsweise aufwandsarmen Verbesserung der Arbeitsbedingungen verschließt, zumal dies bei der S-Bahn München gestattet ist. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

GDL – stark, unbestechlich, erfolgreich –

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