Berufsrechtsschutz der GDL – Ihre Absicherung im Berufsalltag
Mitgliedschaft mit Schutzgarantie
Als Mitglied der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) profitieren Sie von einem umfassenden Berufsrechtsschutz, der Ihnen in beruflichen Konflikten zur Seite steht. Ob es darum geht, berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder ungerechtfertigte Maßnahmen – etwa Anordnungen oder Eingriffe seitens des Arbeitgebers – abzuwehren: Wir sind für Sie da.
Laut Satzung bietet die GDL ihren Mitgliedern Rechtsschutz bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen beruflichen Rechtsstreitigkeiten, die unmittelbar mit dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zusammenhängen.
Typische Fälle, in denen der Berufsrechtsschutz greift:
- Ungerechtfertigte Kündigungen,
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach Dienst-/Arbeitsunfällen,
- Verteidigung bei Vorwürfen strafbaren oder disziplinarischen Fehlverhaltens im Dienst,
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Personal- oder Betriebsratstätigkeiten.
Leistungen des Berufsrechtsschutzes
Unser Berufsrechtsschutz basiert auf der Rechtsschutzordnung der GDL und wird durch die enge Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und tarifunion ergänzt. Dank dieses Netzwerks von Experten erhalten Sie umfassende und hochqualifizierte Unterstützung.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Rechtsberatung: Kompetente Beratung durch Experten der GDL, dbb-Dienstleistungszentren oder andere sachkundige Vertreter,
- Prozessvertretung: Übernahme von Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie teilweise medizinischen Gutachten,
- Außergerichtliche Verhandlungen: Unterstützung bei Gesprächen mit Behörden, Versicherungen oder Dritten,
- Sonderleistungen: Unterstützung bei Gnadengesuchen, Mahnbescheiden oder Ratenzahlungsgesuchen.
Auch Hinterbliebene von GDL-Mitgliedern profitieren vom Berufsrechtsschutz, insbesondere bei Verfahren, die sich aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis des verstorbenen Mitglieds ergeben, wie Renten- oder Pensionsansprüche.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie:
- Der Berufsrechtsschutz tritt erst nach Bewilligung durch die Rechtsschutzkommission in Kraft.
- Vorsicht bei eigener Beauftragung: Wenn Sie vor der Bewilligung einen Prozessvertreter beauftragen, tragen Sie das Risiko und die Kosten selbst, sofern keine nachträgliche Zustimmung der Rechtsschutzkommission erfolgt.
- Für Fragen stehen Ihnen die Ortsgruppenvorsitzenden und Bezirksgeschäftsstellen jederzeit beratend zur Seite.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über den Berufsrechtsschutz der GDL erfahren?
In unseren FAQ´s zum Berufsrechtsschutz finden Sie eine detaillierte Übersicht zu Leistungen, Fristen und dem Ablauf der Antragstellung. Dort erfahren Sie auch alles über mögliche Ausschlussgründe und erhalten wertvolle Tipps zur Nutzung unseres Rechtsschutzes.
Setzen Sie auf Sicherheit – mit der GDL an Ihrer Seite.
Antragsdokument zum Download: