FAQ zum Berufsrechtsschutz der GDL
1. Wo ist der Berufsrechtsschutz der GDL geregelt?
Der Berufsrechtsschutz der GDL ist in § 10 der GDL-Satzung verankert. Diese Bestimmung bildet die Grundlage für die rechtliche Unterstützung der Mitglieder in beruflichen Streitigkeiten.
Zusätzlich regelt die Rechtsschutzordnung (RSO) der GDL die Voraussetzungen, Leistungen und den Ablauf der Rechtsschutzgewährung. Die RSO sorgt dafür, dass die Rechtsschutzleistungen transparent, fair und einheitlich für alle Mitglieder umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der GDL-Satzung und der vollständigen Rechtsschutzordnung, die über die Bezirksgeschäftsstelle einsehbar sind.
2. Wer hat Anspruch auf Rechtsschutz?
✔️ Anspruchsberechtigt sind alle Mitglieder der GDL, deren Streitigkeiten direkt mit ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbunden sind. Dazu zählen auch:
- Tätigkeiten als GDL-Mandatsträger,
- Engagement als Betriebs- oder Personalratsmitglied.
❌ Kein Rechtsschutz besteht für private oder dienstunabhängige Streitigkeiten. Für solche Fälle steht die Familien-Rechtsschutzversicherung der DEVK zur Verfügung. Die genauen Vertragsbedingungen finden Sie unter: Familien- und Wohnungsrechtsschutz | GDL
3. In welchen Bereichen wird Rechtsschutz gewährt?
Rechtsschutz wird in folgenden Berufsbereichen angeboten:
- Arbeitsrecht: Kündigungsschutzverfahren, Nebentätigkeiten, Gehaltsansprüche
- Beamtenrecht: Disziplinarverfahren, Beförderungsstreitigkeiten
- Sozialrecht: Ansprüche auf Unfallrente, Lohnersatzleistungen
- Strafrecht: Verteidigung in beruflichen Strafsachen
- Gewerkschaftliche Tätigkeiten: Verfahren im Zusammenhang mit Mandatstätigkeiten
- Unfälle: Streitigkeiten zu Unfällen auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte
4. Welche Leistungen umfasst der Rechtsschutz?
Die GDL bietet umfassende Unterstützung:
✔️ Rechtsberatung: Mündliche oder schriftliche Auskunft durch Experten,
✔️ Prozessvertretung: Rechtliche Vertretung vor Gerichten und Behörden,
✔️ Kostenübernahme: Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Sachverständigenkosten,
✔️ Außergerichtliche Unterstützung: Verhandlungen mit Behörden, Arbeitgebern oder Versicherungen,
✔️ Sonderleistungen: Unterstützung bei Gnadengesuchen, Mahn- und Ratenzahlungsgesuchen.
5. Welche Fälle sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen?
❌ Kein Rechtsschutz wird z. B. gewährt für:
- Streitigkeiten, die vor der Mitgliedschaft entstanden sind,
- Fälle von vorsätzlichem Fehlverhalten oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss,
- Mutwillige oder aussichtslose Rechtsverfolgungen,
- Streitigkeiten zwischen GDL-Mitgliedern,
- Verfahren, die sich gegen die GDL selbst richten,
- Steuerrechtliche Fragen (außer Kindergeld),
- Sozialrechtliche Ansprüche, die keine Lohnersatzleistungen darstellen (z. B. Bürgergeld, Elterngeld).
6. Wie beantrage ich Rechtsschutz?
➡️ So funktioniert die Antragstellung:
- Antrag ausfüllen: Den Rechtsschutzantrag erhalten Sie in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle.
- Unterlagen einreichen: Fügen Sie eine vollständige Darstellung des Sachverhalts sowie alle relevanten Dokumente bei und reichen Sie alles zusammen der Bezirksgeschäftsstelle ein.
- Prüfung: Die Bezirksgeschäftsstelle prüft Ihren Antrag und leitet ihn an die GDL-Rechtsschutzkommission weiter.
- Entscheidung: Die Rechtsschutzkommission entscheidet über Art und Umfang der Unterstützung
7. Welche Fristen gelten?
⚠️ Damit die GDL ausreichend Zeit zur Prüfung hat, müssen folgende Fristen eingehalten werden:
- 7 Werktage vor Ablauf: Bei Widersprüchen oder Kündigungsschutzklagen,
- 9 Werktage vor Ablauf: Bei Konkurrentenstreitverfahren,
- 12 Werktage vor Ablauf: Bei Klagen vor Verwaltungs- oder Sozialgerichten.
❗ Verspätete oder unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
8. Was kostet der Rechtsschutz?
✔️ Kostenfrei: Die Rechtsberatung ist für alle Mitglieder kostenlos.
✔️ Kostenübernahme: Beim Verfahrensrechtsschutz werden genehmigte Kosten (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten) übernommen.
❌ Keine Übernahme: Persönliche Aufwendungen wie Reisekosten, Verdienstausfall oder Geldstrafen.
9. Werden Strafen und Bußgelder übernommen?
⚠️ Nein, Strafen und Bußgelder werden nicht übernommen. Diese dienen als gesetzliche Sanktionen und sollen Fehlverhalten ahnden. Die Kosten müssen daher vom Betroffenen selbst getragen werden.
10. Kann der Rechtsschutz abgelehnt werden?
Ja, mögliche Gründe sind:
- Fehlende Erfolgsaussichten,
- Unvollständige oder falsche Angaben im Antrag,
- Mutwilligkeit oder Verstoß gegen die Satzung,
- Antragstellung zu kurzfristig vor Ablauf von Fristen.
11. Was passiert, wenn meine Mitgliedschaft endet?
Mit der Beendigung der GDL-Mitgliedschaft endet auch der gewährte Rechtsschutz. Bereits erbrachte Leistungen können bei einem Austritt innerhalb eines Jahres zurückgefordert werden.
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
✆ Kontakt: Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Ortsgruppe oder Bezirksgeschäftsstelle.
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