Bayern

+++ Wie definieren wir eigentlich Schichtarbeit in unseren Tarifverträgen? +++

Schichtarbeit steht dem Biorhythmus entgegen und ist besonders anstrengend. Um das abzumildern, hat die GDL mit den meisten Eisenbahnverkehrsunternehmen die Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 1.827 Stunden im Jahr (durchschnittliche 35-Stunden-Woche) ohne Entgeltverlust vereinbart.

Gemeinsam mit ihren Tarifvertragsparteien definiert die GDL Schichtarbeit folgend:

Regelmäßige Schichtarbeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Planungszeitraum regelmäßig seine geplante Arbeit auf Anordnung des Arbeitgebers entweder ganz oder teilweise in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (erste Fallgruppe) oder ganz oder teilweise an Wochenenden (zweite Fallgruppe) erbringt oder, wenn im Planungszeitraum des Arbeitnehmers das späteste Ende einer geplanten Schicht mindestens 16 Stunden nach dem frühesten Beginn einer geplanten Schicht vorgesehen ist (dritte Fallgruppe). Ausnahme: Arbeitnehmer in Funktionsausbildung.

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