Deutsche Bahn

Wahlrecht nach dem Konzern-JobTicketTV

Durch die von der GDL in der Tarifrunde 2023/2024 durchgesetzte Erweiterung der Wahlmöglichkeiten können Arbeitnehmer, die bisher Inhaber des DB-Job-Tickets, des SPNV-Job-Tickets oder des Verbund-Job-Tickets waren, nun das Deutschland-Ticket als Job-Ticket wählen.

Die GDL hat in der Tarifrunde 2023/2024 die Wahlmöglichkeiten für das JobTicket ausgebaut. Neu eingeführt wurde zum 1. Mai 2024 das Deutschland-Ticket als Job-Ticket.

Arbeitnehmer, die bisher Inhaber des DB-Job-Tickets, des SPNV-Job-Tickets oder des Verbund-Job-Tickets waren, können nun das Deutschland-Ticket als Job-Ticket wählen. Es wird vom Arbeitgeber mit monatlich 12,25 Euro bezuschusst, soweit die Arbeitnehmer es über die DB Vertrieb GmbH erworben haben. Außerdem gibt der Arbeitgeber seinen Einkaufsrabatt für das Ticket an die Arbeitnehmer weiter.


Somit werden zunächst anstatt 49 Euro nur 46,55 Euro monatlich vom Girokonto des Arbeitnehmers durch die DB Vertrieb GmbH eingezogen. Im Folgemonat erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (12,25 Euro) vom Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung. Die Zahlung erfolgt steuerfrei. Sie erscheint aber auf der Lohnsteuerkarte und mindert die steuerlich absetzbare Entfernungs-pauschale. Das Wahlrecht gilt nicht für Mitarbeiter der Start Unterelbe und der Start Niedersachsen Mitte der Regionalverkehre Start Deutschland GmbH.


Welches Job-Ticket, für wen das Beste ist, muss jeder nach seiner persönlichen Situation festlegen.


Fahrtkostenzuschuss
Anstatt eines Job-Tickets besteht in den Tarifverträgen der GDL schon länger die Möglichkeit, einen Fahrtkostenzuschuss (Mobili-tätspauschale) von 100 Euro pro Jahr zu wählen. Wer diesen Zuschuss gewählt hat, muss sich bis zum 30. Juni 2024 entscheiden, wenn nun doch ein Job-Ticket die bessere Wahl sein sollte. Wird nicht oder verspätet gewählt, bleibt der Arbeitnehmer für das Jahr 2025 an den Fahrtkostenzuschuss gebunden.

Aushang

 

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