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Üble Trickserei: Keine Pflicht zur Nachleistung von Minusstunden!

Das ist dreist: Derzeit versucht metronom, durch Arbeitsausfälle aufgrund der Corona-Krise entstandene Minusstunden nacharbeiten zu lassen. Der Arbeitgeber beruft sich dabei auf eine Regelung im Haustarifvertrag, wonach aus „zwingenden betrieblichen Gründen“ entstandene Minusstunden nachzuholen sind.

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