• Frau steht vor Aushängen und liest

ODIG

Tarifbindung anzeigen!

Die GDL hat ihre Mitglieder bei der Ostdeutschen Instandhaltungsgesellschaft mbh (ODIG) dazu aufgefordert, keine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu unterzeichnen.

Die Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung ist nicht notwendig, da die GDL-Mitglieder gesetzlich an die GDL-Tarifverträge gebunden sind. Wer GDL-Mitglied ist, hat Anspruch auf den GDL-Tarifvertrag – auch ohne Unterschrift!

Abgabe von Tarifbindungsanzeigen erforderlich

Arbeitgeber und GDL haben sich darauf verständigt, dass die GDL-Mitglieder, die die neuen Tarifverträge auf ihr Arbeitsverhältnis anwenden lassen möchten, eine Tarifbindungsanzeige abgeben müssen. Vordrucke erhalten GDL-Mitglieder beim Arbeitgeber oder bei ihren GDL-Amtsinhabern vor Ort.

Darüber hinaus sollten GDL-Mitglieder, für die die GDL-Tarif-verträge gelten, dem Arbeitgeber so zeitnah wie möglich mitteilen, ob sie das Wahlmodell für zusätzlichen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen möchten.

Weiterhin gilt: Erst dann, wenn die neuen Tarifverträge unterschrieben sind, kann eine rechtssichere Anwendung erfolgen. Die mit dem Ergebnisprotokoll am 18. Januar 2023 vereinbarten Regelungen können zwar bereits vorzeitig angewendet werden; relevant ist allein der noch auszuarbeitende und zu unterzeichnende Tarifvertrag.

Die GDL möchte die Tarifverträge, die für die ODIG abzuschließen sind, möglichst rasch und ohne weitere Verzögerungen fertigstellen. Nur so kann ein rechtssicherer Zustand hergestellt werden. Entgelterhöhungen und andere Verbesserungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten sollten, müssen dann rückwirkend gewährt werden.

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