Genossenschaft Fair Train e.G.

Tarifabschluss erreicht

Die GDL und die Genossenschaft Fair Train e.G. haben weitere Verbesserungen vereinbart, die den mittlerweile im Markt üblichen Tarifabschlüssen entsprechen, aber auch die besondere Situation der Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit in Arbeitszyklen berücksichtigen.

Die GDL und die Genossenschaft Fair Train e.G. haben nach zwei Verhandlungsrunden am 6. Mai 2024 in Berlin die Tarifrunde 2023 erfolgreich abgeschlossen.

Die Ergebnisse entsprechen denen, die die GDL bereits mit 45 Tarifpartnern abgeschlossen hat. Sie sind zeitlich aber etwas anders gegliedert: So erfolgt die Entgelterhöhung nicht wie üblich in zwei, sondern nur in einer Stufe. Zum 1. Mai 2024 werden die Entgelte um 420 Euro erhöht. Die Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steigen um fünf Prozent zum 1. Mai und um weitere fünf Prozent zum 1. Dezember 2024.


Die Kernforderung der GDL nach Absenkung der Referenzarbeits-zeit für Schichtarbeiter konnte ebenfalls vereinbart werden. Der erste Absenkungsschritt wurde für den 1. Januar 2025 auf die durchschnittliche 37,5-Stunden-Woche vereinbart. Ein Jahr später erfolgt eine weitere Absenkung um eine halbe Stunde; es folgen zwei einstündige Absenkungsschritte. Damit ist bei der Fair Train e.G. am 1. Januar 2028 die durchschnittliche 35-Stunden-Woche erreicht. Die weiteren Regelungen, wie beispielsweise zum Arbeitszeit- und Urlaubswahlrecht, ergeben sich aus dem BuRa-ZugTV für Personaldienstleister.


Außerdem wurden einige weitere Verbesserungen vereinbart. So wurde insbesondere der bereits bestehende Anspruch auf einen Zuschuss zum Krankengeldzuschuss verbessert und auch Regelungen zu Verbesserungen bei weiteren sozialen Komponenten getroffen.


Damit hat die Fair Train e.G. weitere Verbesserungen mit der GDL vereinbart, die den zwischenzeitlich üblichen Tarifabschlüssen im Markt entsprechen, aber auch die besondere Situation der Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit in Arbeitszyklen berücksichtigen. Diese wurden bereits mit dem Erstabschluss des Tarifvertrages vereinbart.


Der Tarifabschluss steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Bundestarifkommission der GDL.

Aushang

 

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