• Schlichtung: SWEG Vor der Schlichtung: GDL-Demo Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, SWEG Bahn Stuttgart GmbH

SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, SWEG Bahn Stuttgart GmbH

Schlichten und Schweigen

Am 29. Januar 2023 unterzeichneten die GDL und die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH sowie die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) eine Schlichtungsvereinbarung. Zu einer Schlichtung greifen Tarifvertragsparteien, wenn ein Tarifkonflikt so weit eskaliert ist, dass eine Einigung aus eigener Kraft kaum noch möglich erscheint. Basis ist eine Schlichtungsvereinbarung, die gesondert ausgehandelt wird.

Gemeinsame Einigungsempfehlung

In diesem Fall wurden zwei neutrale Vorsitzende bestellt. Die GDL hat den ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, die Arbeitgeberseite den vormaligen parlamentarischen Staatssekretär Rezzo Schlauch bestellt. Beide Vorsitzende leiten gleichberechtigt die Schlichtung. Sie laden zu den Sitzungen der Schlichtungskommission, hören die Parteien an und sollen eine gemeinsame Einigungsempfehlung abgeben.

Diese Einigungsempfehlung ist das, was der Name sagt – eine Empfehlung. Die Tarifvertragsparteien können sie annehmen, davon abweichen oder in Gänze ablehnen. Dazu werden nach Ende der Schlichtung Tarifverhandlungen geführt.

Drei Dinge sind charakteristisch für eine Schlichtung:

1. Es besteht Friedenspflicht. Die GDL wird also während der Schlichtung nicht zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen. Die Friedenspflicht begann mit Unterzeichnung der Schlichtungsvereinbarung und endet mit dem Ende des Schlichtungsverfahrens.

Es besteht aber ein Widerrufsrecht bis zum 2. Februar 2023 für die Schlichtungsvereinbarung. Sollte der Arbeitgeber von dieser Gebrauch machen, muss niemand diesen Artikel zu Ende lesen. Dann hat sich die Schlichtung erledigt und es gibt weitere Streiks.

2. Eine Schlichtung ist von hoher Intensität geprägt. Die Schlichtungskommission tritt zwei- bis dreimal pro Woche zusammen und lotet mit den Schlichtern Lösungen aus. Die hohe Kunst der Schlichter ist es, einen Einigungsvorschlag zu erarbeiten, mit dem beide Konfliktparteien zu Tarifvertragsparteien werden. Niemand setzt sich in allen Punkten durch, aber es wird auch niemand als Verlierer aus der Schlichtung kommen. Bei der Komplexität der Probleme und der Intensität der vorangegangenen Streiks – immerhin wurde 633 Stunden gestreikt – ein wirklich nicht leichtes Vorhaben.

Immerhin aber steckt die Schlichtungsvereinbarung einen Rahmen, zu dem auch die Bereitschaft der Arbeitgeberseite gehört, mit der GDL auch Tarifverträge für die SWEG abzuschließen. Und natürlich wird die GDL alle Argumente nutzen, um einen werthaltigen Tarifvertrag für ihre Mitglieder in beiden Unternehmen abzuschließen.

3. Es gilt der Grundsatz „Schlichten und Schweigen“. Beide Parteien haben sich das Verbot auferlegt, Inhalte der Gespräche und Verhandlungen oder Zwischenstände öffentlich zu machen. Das gilt auch für die Betriebsöffentlichkeit. Erfahrungsgemäß ist damit eine hohe Belastung für die GDL-Mitglieder verbunden, denn zu der bis zu knapp fünf Wochen andauernden Schlichtung werden keinerlei Informationen herausgeben. Eine Schlichtung wäre erheblich belastet und könnte sogar scheitern, wenn Inhalte in der Breite diskutiert und so die Schlichtung beeinflusst wird.

Vorbehaltloses Vertrauen

Die Mitglieder der GDL haben ihrer Gewerkschaft aber bisher vorbehaltlos vertraut. Dieses Vertrauen werden wir auch weiterhin rechtfertigen, selbst wenn nun Schweigen einzieht.

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