metronom Eisenbahngesellschaft

Organisationsversagen

Die Einsatzplanung bei metronom klappt nicht. Insbesondere wurde die ab 1. Januar 2019 verbindlich vorgeschriebene Monatsplanung bisher nicht immer für alle zum tarifvertraglich vorgeschriebenen Zeitpunkt bekanntgegeben.

Der Betriebsrat sah seine Einflussmöglichkeiten erschöpft und richtete eine Beschwerde an die Tarifvertragspartei GDL. Betriebsrat und GDL führten am 22. März 2019 per Telefonkonferenz ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. „Schuld sind alle anderen, nur wir nicht", könnte man dessen Meinung in einem Satz zusammenfassen. Baustellen verhindern eine zeitgerechte Planung und der „böse, böse" Betriebsrat nimmt auch noch seine gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsrechte wahr – was dann viel Zeit in Anspruch nimmt, da die Qualität der gesamten Planung erhebliche Mängel aufweist.

Die angeführten Probleme haben alle anderen Unternehmen allerdings auch und erfüllen dennoch ihre tarifvertraglichen Pflichten. Unkommentiert blieb die Kritik der Arbeitnehmervertreter, dass durch die verspätete Planung für den Monat April die Schichten beziehungsweise Ruhen für die Osterfeiertage noch später bekanntgegeben werden. Warum sollte sich der Arbeitgeber auch darum Gedanken machen? Man selbst hat ja frei – ganz verbindlich und planungssicher. Außerdem ist das nicht der erste Ärger, den metronom bei der Einsatzplanung – ganz überflüssig – macht. An den sinnlosen Streit zur Abschaffung der Turnuspläne im letzten Jahr sei hier erinnert. Von dem einstigen Niveauführer bei den Arbeitsbedingungen ist nicht mehr viel übrig geblieben.

Fakt ist, dass die GDL-Mitglieder bei metronom ein Recht auf die tarifkonforme Bekanntgabe der Monatsplanung haben. Dieses Recht hat der Arbeitgeber ohne Wenn und Aber umzusetzen und muss dazu die organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Tut er das nicht, ist er allein für die Rechtsfolgen verantwortlich. Betriebsrat und GDL verlangten vom Arbeitgeber, alle künftigen betrieblich und tariflich vorgeschriebenen Planungen vorzulegen. Außerdem kündigte die GDL an, schon jetzt für die Ende dieses Jahres beginnenden Tarifverhandlungen Forderungen zur Schichtplanung zu stellen, damit diese zum 1. Januar 2020 in Kraft treten können.

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