eurobahn GmbH & Co. KG

Marktreferenz, ja aber…

Nachdem die eurobahn zunächst Einwände gegen die GDL-Forderungen geltend machte, will sie in der zweiten Verhandlungsrunde am 5. Februar 2024 nun doch ein Angebot auf Basis der Marktreferenzen vorlegen.

Mit diesen Worten lässt sich die erste Verhandlungsrunde zwischen der eurobahn GmbH & Co. KG und der GDL am 10. Januar 2024 in Hamm (Westfalen) treffend beschreiben.

Die Arbeitgeberseite und der zuständige Arbeitgeberverband Nahverkehr e.V. (AVN) erkennen zwar die bestehende Marktreferenz der Abschlüsse des NETINERA-Konzerns vom Dezember 2023 und der Go-Ahead-Gruppe vom 5. Januar 2024 an. Jedoch wurde den GDL-Vertretern zugleich mitgeteilt, dass es bei der eurobahn aufgrund der weiterhin schwierigen Situation des Unternehmens Abweichungen geben müsse.

Daraufhin unterstrich die GDL, dass ein Abschluss in der aktuellen Tarifrunde nur dann möglich ist, wenn folgende Kernforderungen erfüllt sind:

  • Arbeitszeitverkürzung für Schichtarbeiter auf die 35-Stunden-Woche ohne Entgeltkürzung
  • eine spürbare Entgelt- und Zulagenerhöhung
  • mindestens die Verbesserung der betrieblichen Altersver-sorgung auf die marktüblichen 2,4 Prozent
  • Einführung einer grundsätzlichen Fünf-Tage-Woche
  • eine Laufzeit, die spätestens am 30. Juni 2025 endet

Darüber hinaus gibt es weitere betrieblichen Besonderheiten im Hause der eurobahn, die einer Klärung bedürfen.


Die GDL unterstrich, dass ihre Mitglieder bei der eurobahn auch bereit sind, ihren Forderungen – wie bei anderen SPNV-Unternehmen in NRW – entsprechenden Nachdruck zu verleihen. Dies ist derzeit jedoch noch nicht nötig, da die Arbeitgeberseite zusagte, in der zweiten Verhandlungsrunde am 5. Februar 2024 in Düsseldorf ein Angebot auf Basis der eingangs erwähnten Marktreferenzen vorzulegen.

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