Forderung der GDL erfüllt
Gewährung der Anerkennungszulage wird erneut verlängert
Der Forderung der GDL nach Fortgewährung der Anerkennungszulage für Tf-Trainer und Tf-Prüfer wurde entsprochen.
Die hohe Nachführungsqoute im Bereich der Lokomotivführer ist für
die Tf-Trainer und Tf-Prüfer weiterhin eine große Herausforderung
im Ausbildungsgeschäft. Mit der Gewährung einer zeitlich
befristeten Anerkennungszulage (bis Juli 2023) wurde diese
Leistung unter Einbeziehung der zugewiesenen Beamten zusätzlich
gewährt.
Bereits damals hatte die GDL die Fortgewährung der Zulage
gefordert. Mit der erneuten, nunmehr dritten Verlängerung bis August
2025 wurde unseren Forderungen entsprochen.
Die Geschäftsfelder DB Fernverkehr AG, DB Cargo AG und DB
Regio AG gewähren Tf-Trainern und Tf-Prüfern in den
Eingruppierungen ZA BuRa-Zug TV AGV MOVE/ 443 FGr 4 -TV eine
Anerkennungszulage in Höhe von 1 250 Euro für jeweils sechs
Monate, in denen sie diese Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausgeübt
haben. Die Anerkennungszulage wird unter Einbeziehung der
zugewiesenen Beamten von September 2023 bis August 2025
gewährt.
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass es nicht nur im Bereich
der Lokomotivführer einen hohen Nachführungsbedarf gibt. Aus
Sicht der GDL und in Anbetracht der Demografie muss das
Ausbildungsgeschäft insgesamt neu bewertet werden. Mit einer
Novellierung der Mindesteingruppierungen bei Ausbildertätigkeit
werden insbesondere für die zugewiesenen Beamten Anreize
geschaffen, ihr über Jahrzehnte erlangtes Wissen im Bahnbereich an
die neuen Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben und so
beispielsweise die Möglichkeit einer Beförderung nach M9 zu
erlangen.