Bezirk Bayern

Die Freizeit nehm' ich mir!

Die Überzeit gehört DIR.

Letztendlich hast du sie ja auch geleistet. Damit du auch die Kontrolle darüber hast, gibt es im GDL-Tarif das Ausgleichskonto.

Denn das von Arbeitgebern willkürliche schieben von Überzeit auf die lange Bank, also in das Nirvana der abgesenkten Jahresarbeitszeit, hat seit 2018 in den GDL TV ein Ende.

Denn wie kann man Personalmangel noch besser verschleiern, als Deine persönliche Freizeit in die nächsten Jahre immer weiter zu verschieben oder in ein Langzeitkonto zu übertragen?

Jede Stunde, die deine individuelle Jahresarbeitszeit überschreitet, wird am Ende des Jahres in das Ausgleichskonto übertragen. Dieses muss dann bis zum 31.12. des Folgejahres auf maximal 80 Stunden ausgeglichen werden und DU solltest entscheiden, wie das erfolgt:

  • verbindliche Freizeit, die Dir zusteht,
  • mit Auszahlung, weil Du gerade das Geld dringend benötigst oder
  • eine Absicherung für die Zukunft, durch Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

DU entscheidest, DU sollst profitieren.

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