Rheinische Bahnpersonal- und Verkehrsgesellschaft

BuRa-ZugTV Personaldienstleister

Die Rheinische Bahnpersonal- und Verkehrsgesellschaft mbH (RBP) wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 nicht mehr den BuRa-LfTV für den Schienengüterverkehr (SGV), sondern den BuRa-ZugTV für die Personaldienstleister (PDL) anwenden. Das ist das markanteste Ergebnis der Tarifverhandlungen am 25. Februar 2019 in Siegburg.

In den vergangenen Monaten konnte in dieser Frage keine Einigung erzielt werden, wodurch die Tarifpflege zu einem zwischenzeitlichen Stillstand kam. Das ist aber nichts Ungewöhnliches und kommt schon rein aus Zeitgründen gelegentlich vor. Unabhängig vom Tarifwechsel hat der Arbeitgeber zugesichert, dass die für 2019 bereits an-gekündigten Entgelterhöhungen aus dem BuRa-LfTV SGV mindestens gewährt werden, wenn die Ergebnisse der noch laufenden Tarifverhandlungen zum BuRa-ZugTV PDL hinter diesen Erhöhungen zurück bleiben sollten. Ansonsten kommen dessen Entgelterhöhungen zur Anwendung. Es bleibt außerdem dabei, dass RBP deutlich oberhalb des markt-üblichen Niveaus zahlt.

Außerdem wurde für das zurückliegende zweite Halbjahr 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 350 Euro vereinbart. Damit sind sich aus dem BuRa-LfTV SGV für 2018 ergebende Entgelterhöhungen abgegolten. Die Abgeltung entspricht entweder exakt den Erhöhungen des BuRa-LfTV SGV, liegt aber in den meisten Fällen darüber. Außerdem ist geklärt, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub ab 2019 um je einen Tag steigt. Bis fünf Jahre Betriebszugehörigkeit besteht nun Anspruch auf 27 statt 26 Tage Urlaub.

Die Tarifverhandlungen werden unmittelbar nach Abschluss des BuRa-ZugTV PDL fortgesetzt und sicher zügig abgeschlossen.

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