Umkleidezeiten

Bundesarbeitsgericht spricht Klartext!

Zwar hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Klage eines GDL-Mitglieds zur Vergütung der Umkleidezeit bei Unternehmensbekleidung (UBK) heute aus formalen Gründen zurück an das Landesarbeitsgericht Berlin verwiesen. In der Sache gab es aber ungewohnt deutliche Worte an die DB. Der sechste Senat machte deutlich, dass in der Sache das Umkleiden vergütungspflichtig ist.

Die Arbeitgeberseite versucht sich ausschließlich durch juristische Winkelzüge über die Zeit zu retten. Zwar wurde die Entscheidung erneut verzögert, aber ein Konzern der händeringend Lokomotivführer und Zugbegleiter braucht und sucht, kämpft gegen Windmühlen, wenn er den Mitarbeitern durch juristische Spitzfindigkeiten ihre Rechte verweigert und an der falschen Stelle sparen will. Die Rechtsauffassung der GDL und des Zugpersonals wurden erneut untermauert. Wir werden unser Mitglied in dem Rechtsverfahren weiter tatkräftig unterstützen.

Nun aber liegt es an der DB, entweder weiter endlose Schlachten vor Gerichten auszutragen und Geld zu verpulvern oder mit der GDL wirksame Regelungen zur Vergütung der Umkleidezeit zu treffen. Dieses Angebot gilt auch für alle anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Richter des BAG haben Klartext gesprochen und Lösungswege aufgezeigt. Die GDL und ihre Betriebsräte nehmen die Interessen ihrer Mitglieder stark, unbestechlich und erfolgreich wahr, auch wenn es ein weiter und steiniger Weg ist.

PDF-Version (farbig)
PDF (s/w für GDL-Vordrucke)

Mehr zum Thema 'Flächentarifvertrag'

BuRa-ZugTV Personaldienstleister: Auftaktrunde

CFL cargo Deutschland GmbH: Ein gutes Stück weiter…

CFL cargo Deutschland GmbH: Zweite Verhandlungsrunde

zurück