Überzeitzulage für Teilzeitarbeitnehmer

Auszahlung zugesagt

Mit E-Mail vom 20. August 2019 sicherte die Deutsche Bahn der GDL zu, dass die Ansprüche von Teilzeitarbeitnehmern auf Überzeitzulage rückwirkend für das Jahr 2018 und künftig erfüllt werden. Die Überzeitzulage wurde bisher auch für Teilzeitarbeitnehmer erst fällig, wenn sie die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erbracht haben.

Das entsprach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Mit Urteil vom 19. Dezember 2018 änderte das BAG diese Rechtsprechung jedoch. Anspruch besteht nun schon, wenn das persönlich vereinbarte Arbeitszeitsoll überschritten wurde.

Wie im Aushang vom 19. Juli 2019 bereits mitgeteilt, hat die GDL die Angelegenheit schon im Mai dieses Jahres mit der DB besprochen und ihr Zeit für eine rechtliche Prüfung eingeräumt. Diese ist nun abgeschlossen und das Ergebnis entspricht dem, zu dem auch die GDL kam. Der Arbeitgeber sicherte außerdem zu, dass kein Arbeitnehmer seine Ansprüche gesondert geltend machen muss. Der Arbeitgeber wird jeden Einzelfall prüfen und die Auszahlung der Überzeitzulage veranlassen. Als spätesten Termin nannte er das Jahresende 2019, was verständlich ist, da jeder Fall separat geprüft werden muss. So muss es sein! Zügig, ohne auf bürokratische Vorgehensweisen, wie die Gel-tendmachung durch jeden einzelnen Arbeitnehmer zu bestehen, und ohne, dass die GDL Druck aufbauen musste, wird ein Anspruch der Arbeitnehmer umgesetzt.

Ein Hinweis noch: Teilzeitarbeitnehmer, die im Jahr 2018 mehr Arbeitszeit erbracht haben als vereinbart war, sollten prüfen, ob die Auszahlung der Überzeitzulage erfolgt ist. Erfolgte die Auszahlung auch mit der Lohnzahlung im Dezember 2019 nicht, stehen die GDL-Ortsgruppen und die GDL-Bezirke zur Unterstützung bereit.

PDF-Version (farbig)
PDF (s/w für GDL-Vordrucke)

zurück