Auch Beamte müssen zum Durchgangsarzt
Mit Wirkung vom 14. November 2020 müssen Beamte bei einem Unfall im Dienst einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn aufgrund der Verletzung mit einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit oder einer Behandlungsbedürftigkeit zu rechnen ist. Das wurde in der aktualisierten Heilverfahrensverordnung festgelegt.