GDL-Bezirk Süd-West

Arbeitskampf | Entgeltabrechnungen mit Streikabzug

Mit der Entgeltabrechnung im Dezember werden die Entgeltabzüge für den Streik im November erfolgen. Bitte folgende Hinweise beachten!

Entgeltabrechnungen mit Streikabzug

Mit der Entgeltabrechnung im Dezember werden die Entgeltabzüge für den Streik im November erfolgen. Für die Zahlung des Streikgeldes benötigen wir:

  1. die Erfassung der Streikzeiten auf den entsprechenden Erfassungslisten (Anlage 2 oder Anlage 2a) und
  2. eine Kopie der Entgeltabrechnung auf der streikbedingter Entgeltabzug zu erkennen ist.

Bei der Kopie der Entgeltabrechnung ist darauf zu achten, dass Name des Streikteilnehmers und der Abrechnungsmonat klar zu erkennen sind.

Neben dem Monatstabellenentgelt (MTE) muss natürlich auch der streikbedingte Abzug ersichtlich sein.

In diesem Zuge werden wir außerdem die Daten in unserer Mitgliederverwaltung überprüfen. So können wir nicht gemeldete Adressänderungen oder nicht mehr aktuelles MTE direkt anpassen.  Die Zusendung (ausschließlich als PDF) erfolgt über Eure Ortsgruppe oder direkt an streik@gdl-sw.de.

Die Datei ist folgendermaßen zu benennen. Nur so können wir die zu erwartenden Datenmengen zeitnah bewältigen.

Aushang zum herunterladen

zurück