Transdev-Konzern

Arbeitgeber mit Rechenschwäche?

Da Transdev bei der Abstimmung der Tarifverträge Arbeitsverweigerung betreibt, fordert die GDL den Arbeitgeber auf, den üblichen, nach einem Tarifabschluss anfallenden Pflichten nachzukommen.

Nachdem sich die Unternehmen des Transdev-Konzerns mit der GDL am 3. Februar 2024 in Berlin auf einen Tarifabschluss geeinigt haben, stimmen Arbeitgeber und GDL derzeit die Tariftexte ab und unterzeichnen die finalen Tarifvertragstexte, sobald diese fertiggestellt sind.

Auch wenn die Tarifverträge noch nicht final abgestimmt oder unterschrieben sind, ist es geübte Praxis, dass der Arbeitgeber bereits die Anwendung der Tarifverträge vorbereitet und dann auch mit der Umsetzung beginnt. So werden beispielswiese Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen bereits gezahlt.

So weit, so einfach! – könnte man meinen…

ABER der Arbeitgeber Transdev hat es sich zu Aufgabe gemacht, die gesamte Verantwortung für die Abstimmung der Tarifverträge und der neuen Entgelttabellen allein auf die GDL zu schieben. So verlangt er von der GDL, die Entgelttabellen zu berechnen. Es handelt sich entweder um Arbeitsverweigerung auf Arbeitgeberseite, oder um eine fatale Rechenschwäche, denn mehr, als zu den bisherigen Entgeltwerten 210 Euro zu addieren, ist nicht zu tun. Damit wären die ab 1. März 2024 gültigen Entgelttabellen berechnet. Nur bei Trans Regio liegt der Erhöhungsbetrag bei 216 Euro, da dort noch die 39-Stunden-Woche gilt. Was ist daran so schwer?

Man könnte meinen, der Arbeitgeber hat den Tarifabschluss noch nicht richtig „verdaut“ und möchte jetzt nachtreten!

Die GDL fordert den Arbeitgeber dazu auf, das umzusetzen, was auch vereinbart worden ist: Die Erhöhung der Tabellenentgelte um 210 beziehungsweise 216 Euro! Wenn der Arbeitgeber nach einer langen Tarifauseinandersetzung ein Abschlusspapier unterzeichnet und nun denkt, dass er aus dem Schneider wäre, wenn die Gewerkschaft nicht die Entgelttabellen für ihn ausrechnet, dann ist er falsch beraten.

Aushang

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