Rail4Captrain
Arbeitgeber lässt Tarifverhandlungen scheitern!
Das ist das denkwürdige Ergebnis der sechsten Verhandlungsrunde zwischen der GDL und Rail4Captrain (R4C) am 21. Mai 2019 in Berlin. Dieses Verhalten ist für die GDL absolut nicht nachvollziehbar, wirft doch R4C damit die fünfzehnjährige Tarifpartnerschaft mit der GDL einfach so über Bord.
Infolgedessen haben die GDL-Mitglieder und Arbeitnehmer bei R4C keinen gültigen Tarifvertrag mehr. Dies bedeutet, dass es:
- keine Verbesserungen im Entgelt und Zulagenbereich,
- keine Verbesserungen beim Urlaub beziehungsweise Zeitzuschlag für Nachtarbeit,
- keine Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge von 2,2 Prozent,
- keinen Schutz bei Fahrdienstuntauglichkeit und
- keine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien zur Gewährung von Sozialleistungen
mehr gibt.
Selbst wenn der Arbeitgeber einige der Verbesserungen übertariflich gewährt, kann er solche freiwilligen Leistungen auch jederzeit wieder zurücknehmen. Es besteht also kein dauerhaft verlässlicher Anspruch hierauf. Dieser kann nur durch einen gültigen Tarifvertrag erworben werden. Tariftreue und Sozialpartnerschaft scheinen jedoch für den Arbeitgeber Fremdwörter zu sein. Das Zugpersonal hat Wertschätzung verdient und kein derartiges Verhalten, welches für die GDL unverständlich ist.
Zum Schutz ihrer Mitglieder hat die GDL umgehend die zuständige Stelle zur Erteilung der Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern über den Sachstand informiert, da nun der Gleichstellungsgrundsatz gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft treten muss. Dadurch werden die Anwendung der Mindestarbeitsbedingungen und die Zahlung des entsprechenden Entgelts beim Entleiher sichergestellt.
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PDF (s/w für GDL-Vordrucke)
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