Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (evb)

Arbeitgeber erkennt Marktreferenz an und zahlt ersten Inflationsausgleich

Verheißungsvoller Auftakt: Auch wenn noch viele Fragen offen sind, so zeigte sich schon in der ersten Verhandlungsrunde zwischen GDL und evb, dass beide Seiten an einem guten und schnellen Tarifabschluss interessiert sind.

Mit dem Verhandlungsauftakt haben am 24. Januar 2024 in Bremen auch die Tarifverhandlungen zwischen den Eisenbahnen und Verkehrsbetrieben Elbe-Weser (evb) und der GDL begonnen. Es hat sich bereits in diesem ersten Verhandlungstermin abgezeichnet, dass beide Seiten – sowohl GDL als auch der Arbeitgeber – an einem guten und schnellen Abschluss der Tarifverhandlungen interessiert sind.

Die GDL hat feststellen können, dass der Arbeitgeber die bereits mit anderen Wettbewerbsunternehmen vereinbarten Tarifabschlüsse als gültige Marktreferenz anerkennt. Zu keiner Zeit hat der Arbeitgeber infrage gestellt, dass mit dem Tarifabschluss die Absenkung der Wochenarbeitszeit und deutliche Entgelterhöhungen vereinbart werden.

Beide Seiten waren sich aber genauso darüber einig, dass bis zu einer Einigung noch viele offene Fragen geklärt werden müssen und der Tarifabschluss noch lange nicht gesetzt ist. Sicher ist, dass auf den konstruktiven Gesprächen der ersten Verhandlungsrunde für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner der evb aufgebaut werden kann.

Zielstrebig haben die evb und die GDL bereits geplant, dass am kommenden Verhandlungstermin am 29. Februar und 1. März 2024 in Bremen der Abschluss gelingen soll. Das ist zwar ein ehrgeiziges Ziel, aber beide Seiten sind sich ihrer Verantwortung bewusst.

Neben der Vereinbarung des Abschlusstermins gab es eine weitere Einigung: Bereits mit der Februarvergütung soll eine erste steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1 500 Euro für Voll- und Teilzeitarbeitnehmer gezahlt werden. Teilzeitarbeitnehmer mit einem Arbeitszeit-Soll von unter 50 Prozent und Auszubildende erhalten 750 Euro.

Die nun vereinbarte Inflationsausgleichsprämie wird auf den späteren Gesamtabschluss angerechnet. Die Forderung nach den gesamten 3 000 Euro ist damit also noch nicht vom Tisch. Aber auch hier zeigt sich, dass es der Arbeitgeber ernst meint. Die GDL ist zuversichtlich, dass nun ein weiterer marktüblicher Abschluss zustande kommen wird – voraussichtlich ohne Arbeitskampf.

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