Beachtung der Sachbezugsgrenze

Hier gewinnst du nicht!

Für Beamte gilt es, bei der Teilnahme an Gewinnspielen der DB AG die Sachbezugsgrenze im Auge zu behalten, sonst drohen Nachteile bei der Besoldung.

Gewinnspiele, die der Arbeitgeber anbietet, haben in der Regel den Charme, dass die Teilnahme der Mitarbeiter kostenfrei erfolgt. Auch die DB AG hat in der Vergangenheit Gewinnspiele für die Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Der oder die Sieger dieser Gewinnspiele gewannen unter anderem Tickets für verschiedene Veranstaltungen.

Für die zugewiesenen Beamten hat dies aktuell und zukünftig Auswirkungen auf die Besoldung. Denn nach eingehender Prüfung durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Maßgaben handelt es sich bei den (Sach-)Gewinnen um anzurechnende Sachbezüge.

Anlass der Überprüfung der Sachlage war ein Gewinnspiel der DB AG aus dem Jahr 2024, bei dem Tickets für die Fußball-Europameisterschaft zu gewinnen waren. Mit der nun definierten Feststellung der Sachlage wären bereits diese Tickets auf die Besoldung anzurechnen gewesen. Das BEV hat aber aus Billigkeitserwägungen in diesem Fall von einer Anrechnung abgesehen.

Bei allen zukünftigen Gewinnspielen wird der wirtschaftliche Gewinn einer Verlosung respektive eines Gewinnspiels immer dann auf die Besoldung angerechnet, wenn der Wert des Gewinns oberhalb der Sachbezugsgrenze von derzeit fünfzig Euro liegt. Sind im Zuflussmonat weitere Sachbezüge zu berücksichtigen, so werden diese hinzugezählt. Das bedeutet, liegt die Summe aller Sachbezüge im Zuflussmonat über der Sachbezugsgrenze von fünfzig Euro, wird der gesamte wirtschaftliche Gewinn auf die Besoldung angerechnet.  

Aus diesem Grund empfiehlt die GDL den zugewiesenen Beamten, genau zu prüfen, ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel möglicherweise auf Grund des zu erwartenden Gewinns überhaupt sinnvoll ist.

Wir wünschen trotzdem viel Glück!

Aushang

 

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