GDL-Bezirk Süd-West
GDL-Bezirk Süd-West | SWEG - Tarifliche Regelungen für Zugbegleiter
Mit dem zurückliegenden Tarifabschluss bei der SWEG hat die GDL die bereits bestehenden tarifvertraglichen Regelungen auch für Zugbegleiter maßgebend verbessert.
Mit dem zurückliegenden Tarifabschluss bei der SWEG hat die GDL die bereits bestehenden tarifvertraglichen Regelungen auch für Zugbegleiter maßgebend verbessert.
Planungssicherheit
Kernbestandteil in den GDL-Tarifverträgen sind Regelungen zur Planungssicherheit mit festen Ansagefristen und verbindlich zugesagter Freizeit. Mit der zunehmenden Konkretisierung der Arbeitsplanung mit dem jeweiligen Planungsschritt (Jahres-, Monats- und Wochenplanung) haben die Zugbegleiter im Tarifwerk der GDL die Möglichkeit, veränderte Arbeitsleistungen, die in ihre bereits zugesagte Freizeit eingreifen, rechtsverbindlich abzulehnen. Gleichermaßen sind Schichttausche nach wie vor weiterhin möglich.
Entgelte und Zulagen
Mit dem zurückliegenden Abschluss konnte die GDL aber auch Entgeltkomponenten maßgebend verbessern und die Arbeitszeit für schichtarbeitende Zugbegleiter beginnend ab dem 1. Januar 2026 schrittweise auf die 35-Stunde bei gleichbleibendem Entgelt absinken. Wer dann weiterhin eine höhere Arbeitszeit erbringen möchte, kann dies mit einer damit einhergehenden Entgelterhöhung (ca. 2,7 Prozent pro höhere Wochenstunde) wählen.
Weitere Regelungen
Des Weiteren gibt es u.a. tarifliche Regelungen zum Schutz bei Verlust der (vorübergehenden) Fahrdiensttauglichkeit und zur Rechtsschutzgewährung um zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Übergriff im Dienst) gegenüber Dritten geltend zu machen oder abzuwehren.