Wer gehört dazu?
Der Wahlvorstand ist das Gremium, das die Betriebsratswahl organisiert und durchführt. Er wird vom bestehenden Betriebsrat oder – falls kein Betriebsrat vorhanden ist – von der Belegschaft oder einem Arbeitsgericht bestellt. Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus drei Mitgliedern, wobei ein Vorsitzender bestimmt wird. Die Mitglieder sollten möglichst unterschiedliche Bereiche des Betriebs repräsentieren, um eine faire und transparente Wahl zu gewährleisten. Ersatzmitglieder können ebenfalls benannt werden, um die Arbeit des Wahlvorstands sicherzustellen, falls ordentliche Mitglieder ausfallen.
Was sind seine Pflichten?
Die Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstands umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl. Dazu gehören unter anderem:
- Erstellung und Veröffentlichung des Wahlausschreibens
- Festlegung der Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge auf Gültigkeit
- Erstellung der Wählerliste und Sicherstellung der Aktualität
- Organisation der Stimmabgabe, einschließlich Briefwahl
- Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Entgegennahme von Einsprüchen und deren Bearbeitung
Der Wahlvorstand muss dabei stets unparteiisch handeln und die Wahl ordnungsgemäß, transparent und fair durchführen.