Erste Hilfe im Pflegefall - Was muss ich beachten?
Was tun, bis alles geregelt ist?
Wichtige Telefonnummern für den Notfall
Sofort formlosen Antrag stellen
Stellen Sie im Pflegefall sofort telefonisch oder formlos schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse /-versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das Antragsdatum ist Beginn der Leistung.
Angaben zum Pflegebedürftigen
- Name, Vorname
- Geburstdatum
- Adresse
- Versichertennummer
- Kontaktperson
Die Gründe des Pflegefalls müsssen nicht benannt werden: "Hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um Zusendung eines Antragsformulars." Ergänzen Sie bei Bedarf eine Pflegeheimplatzes "eine Unterbringung in einem Pflegeheim ist geplant." Das Antragsformular muss an die Kontaktperson geschickt werden.
Angaben im Antragsformular
- zum Versicherten
- zu den Pflegegründen
- Diagnosen inkl. Verlauf
- Einschränkungen
- Pflegeperson oder -dienst
- Kontaktperson, mit der ein Begutachtungstermin ausgemacht wird
Wichtige Antrags-Bestandteile
- Entbindung der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte
- Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Unterschrift des Versicherten oder eines legitimierten Vertreters (Betreuer oder Bevollmächtigter); eine entsprechende Vollmacht (Kopie) ist beizulegen
- Betreuungs-Vollmacht, Patientenverfügung aus dem GDL-Notfallorder
Was tun, bis alles geregelt ist?
Organisieren Sie Unterstützung. Lassen Sie den Pflegebedürftigen nicht ohne Hilfe allein. Organisieren Sie Hausnotruf oder Kurzzeitpflege. Seien Sie bei der Begutachtung unterstützend anwesend! Das Führen eines Pflegetagebuches ist für die Begutachtung hilfreich.
Pflegeauszeit
Pflegeauszeit vom wem, für wen?
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Geschwister (auch des Ehegatten oder Lebenspartners)
- Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder (auch des des Ehegatten oderLebenspartners)
- Schwiegerkinder, Enkelkinder
Bei Beamten kann auch für die im Haushalt des Beamten lebenden Angehörigen Pflegeauszeit beantragt werden.
Kurzfristige Pflegeauszeit
Arbeitnehmer erhalten bis zu zehn, Beamte bis zu neun Tage Sonderurlaub zur Pflege. Diese Tage müssen nicht an einem Stück, können aber pro Pflegebedürftigen nur einmal in Anspruch genommen werden
Pflegeauszeit bis zu sechs Monate
Nach dem Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) ist eine Freistellung für die Beschäftigten für bis zu sechs Monate möglich. Das gilt in Betriben über 15 Beschäftigten. Die Lohnfortzahlung der Beschäftigten ist entweder im Tarifvertrag geregelt oder ist sofort bei der Pflegekasse zu beantragen. Es wird ein Unterstützungsgeld von rund 90 Prozent der Nettobezüge berechnet.
Beamte erhalten in dieser Zeit Lohnfortzahlung nach der Sonderurlaubsverordnung.
Während der Pflegeauszeit besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss aber sofort darüber informiert werden, dass die kurzfristige Arbeitsverhinderung zur Organisation oder Pflege eines nahen Angehörigen in Anspruch genommen wird. Auch wie lange die voraussichtlich dauern soll, ist dem Arbeitgeber mitzuteilen. Bescheinigungen über die Pflegebedürftigkeit und die Akutsituation sind vorzulegen.
Wichtige Telefonnummern für den Notfall
Polizei | ✆ 110 |
Feuerwehr / Rettungsdienst | ✆ 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | ✆ 116117 |
Bank- und Kreditkartensperre (bei Diebstahl oder Verlust zusätzlich der Polizei melden) | ✆ 116116 |
Handysperre | ✆ 116116 |
Compass Pflegeberatung | ✆ 0800 1018800 |