Tattoos und Piercings
Tattoos und Piercings sind Geschmackssache und vor allem persönliche Freiheit.
Dieser Freiheit sind aber auch Grenzen gesetzt. So darf Körperschmuck - dazu zählen auch Finger- oder Ohrringe - nicht dem Arbeitsschutz im Wege stehen.
Auch für den Kontakt mit Kunden hat jeder Betrieb so seine eigenen Vorstellungen. So können Betriebe zum Beispiel die T-Shirt-Grenze vorschreiben.
Alles was unter einem normal sitzendem T-Shirt versteckt werden kann, ist zulässig.
Hat euch euer Betrieb, wohl wissend und ohne Hinweis auf ein Verbot, mit sichtbarem Körperschmuck eingestellt, ist das jedoch kein Freibrief für weitere Ausschmückungen.
Ob und wie viel eure Ausbildungsbetriebe zulassen könnt ihr beim Ausbilder erfragen.