Steuer
Ausbildung soll ja bekanntlich Spaß machen. Wer jetzt aber an Vergnügungssteuer denkt, liegt leider falsch. Die Einkommenssteuer wird fällig.
Die Steuer-Identifikationsnummer, die Ihr vom zuständigen Finanzamt erfahrt, gebt Ihr an euren Ausbildungsbetrieb weiter.
Weitere Infos, die der Betrieb für die Steuer braucht, sind Geburtsdatum und - für die eventuell fällige Kirchensteuer - die Religionszugehörigkeit.
Der Rest ist - mit Ausnahme der Steuererklärung - nicht mehr euer Problem. Ihr bekommt jährlich einen Ausdruck über eure Vergütung, gezahlte Einkommenssteuer und die Sozialabgaben.
Die sogenannte Lohnsteuerabrechnung.
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