Probezeit (gesetzl. Wartezeit)
Probezeit. Hier ist der Name Programm.
Ihr probiert, ob der Beruf das Richtige für euch ist. Euer Ausbildungsbetrieb dagegen, ob ihr mit eurer Art und Weise in den Betrieb passt.
Aber keine Angst. Nur dem, der wirklich negativ auffällt wird der Ausgang gezeigt.
Die Probezeit wird auch gesetzliche Wartezeit genannt und besagt, dass ihr die ein bis vier Monate - genaueres steht in eurem Ausbildungs-oder im Tarifvertrag
- warten müsst, bis ihr Anspruch auf Urlaub habt.
Abermal ehrlich. Wer schon nach zwei Monaten zur Erholung Urlaub braucht, hat entweder den falschen Beruf oder Betrieb gewählt.
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