Kündigung

Es gibt viele Gründe für eine Kündigung. Dennoch sollte der Schritt zur Kündigung bei jeder Ursache wohlüberlegt sein.

Während eurer Probezeit besteht keine Kündigungsfrist. Dabei ist auch die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht nötig.

Nach dieser Wartezeit könnt ihr, wenn Ihr zum Beispiel einen anderen Beruf erlernen wollt, mit einer Frist von vier Wochen und der Begründung kündigen.
Für eine fristlose Kündigung nach der Probezeit, durch den Betrieb, bedarf es aber es eines wichtigen Grundes.

Eine weitere Form der Kündigung ist der Aufhebungsvertrag. Diese gütige Einigung sollte bei einer Kündigung, wenn möglich, immer angestrebt werden.

Wendet euch rechtzeitig an eure JAV'is und Betriebsräte der GDL. Die helfen euch gerne weiter.

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