Krankheit
Ob Grippe, Erkältung oder Sportunfall. Wer krank ist, muss sich sofort, am besten noch vor dem Arztbesuch, bei seinem Ausbildungsbetrieb melden und ihm die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitteilen.
Ist die Stimme weg, genügt eine schriftliche, elektronische Information. Auch die Berufsschule muss informiert werden. Macht das besser selbst. Denn auch eure Ausbildungskollegen können mal etwas vergessen.
Seid ihr länger als drei Tage krank, benötigt ihr auf jeden Fall einen Krankenschein. Dennoch kann euer Betrieb schon vorher auf ein ärztliches Attest bestehen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als auf dem Krankenschein steht, ist eine neue Bescheinigung nötig.
Mit etwas Glück sendet euer Arzt eurer Krankenkasse die Bescheinigung zu. Ist das nicht der Fall, seid ihr in der Pflicht.
Bitte bedenkt auch, bei allem Ehrgeiz und Spaß, der in der Ausbildung, besteht mitunter Ansteckungsgefahr. Der Arzt entscheidet ob und wie lange die Arbeitsunfähig dauert.
Die Krankschreibung dient der Genesung. Von nötigen Tätigkeiten (wie Arztbesuch, der Gang zur Apothekeoder der Einkauf von Lebensmitteln) mal abgesehen, darf das was ihr während der Krankheit macht der Heilung, nicht im Wege stehen.
Seid ihr während eures Urlaubs krank geschrieben, könnt ihr die verloren gegangenen Urlaubstage nachholen.