Betriebsrat
Alle vier Jahre stellen sich unsere Kollegen zur Wahl für den Betriebsrat (BR).
Je nach Anzahl der im Betrieb Beschäftigten bestimmt sich eine ungerade Zahl derer, welche die Interessen aller im Betrieb Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.
Der Betriebsrat darf bei Themen, wie Arbeitszeit, Weiterbildungen, Einstellungen, Versetzungen und Entlohnung/Eingruppierung von Kolleginnen und Kollegen mitbestimmen.
Mitsprache wird ihm zum Beispiel auch bei Kündigungen eingeräumt. Von der Jugend- und Auszubildendenvertretung - kurz JAV - erhält der Betriebsrat Unterstützung in allen Angelegenheiten, welche die Ausbildung betreffen.
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